Arbeitszeit
Liebe DGBlerinnen und DGBler,
ich arbeite neben meinem Studium als Aushilfe im Einzelhandel. Hier ist es jetzt so, dass meine Zeit per Stickarte erfasst wird. Sprich ich logge mich zu Beginn ein und zum Ende wieder aus. Allerdings ist es so, dass nur die ausgeloggte Zeit wirklich gilt. Als eingeloggte Zeit steht immer die laut Schichtplan vereinbarte. Wenn ich also 5 Minuten eher komme, werden diese mir nicht angerechnet und wenn ich 5 Minuten später erscheine, dann krieg ich diese so gesehen geschenkt. Ist das rechtens?
Marius:
25.05.2022
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RE: Arbeitszeit
Hallo Marius,
vielen Dank für deine Anfrage.
Das Thema Arbeitszeiterfassung ist ein heiß umkämpftes. Wer muss wie die Arbeitszeit dokumentieren?
Grundsätzlich sollte die Arbeitszeit möglichst genau erfasst werden. Ob "von Hand", elektronisch, per Stechuhr oder Login ist allerdings nicht vorgeschrieben. Gerade in größeren Betrieben werden manchmal vereinfachende Modelle gewählt. Wenn es keine Gleitzeit, sondern feste Arbeitszeitvorgaben gibt, ist es in der Regel zulässig, dass der Startstempel/Login der vereinbarte Arbeitszeitbeginn ist. Dass dieser auch dann noch angezeigt wird, wenn du zu spät kommst, ist aber reine Kulanz. Da dies Arbeitnehmer*innen nicht benachteiligt, fällt mir kein Grund ein, warum das nicht zulässig sein sollte.
Wenn du überprüfen möchtest, ob eure Arbeitszeiterfassung korrekt ist, kannst du dir deine selbst genau dokumentieren und später die Lohnabrechnungen vergleichen. Auch kannst du dich - wenn vorhanden - an den Betriebsrat wenden. Der ist in aller Regel bei Fragen zur Arbeitszeiterfassung ansprechbar und kämpft nicht selten auf dem Gebiet für Verbesserungen.
Nutze auch unser Beratungsangebot in deiner Nähe. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich dort direkt beraten lassen oder dich auch gerne wieder an uns wenden.
Beste Grüße
Andrea
DGB-Jugend Studierendenberatung
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DGB-Jugend: 14.06.2022