Achtung: Eingeschränkte Beratung!
(5. Mai 2022). Achtung! Derzeit kann krankheitsbedingt die Beratung leider nur eingeschränkt erfolgen. Alle eingehenden Anfragen werden bearbeitet. Bitte stelle dich aber auf eine verlängerte Wartezeit ein.Als Gewerkschaftsmitglied kannst du dich jederzeit direkt bei deiner Gewerkschaft beraten lassen. Schau ansonsten auch, ob es bei dir vor Ort ein Angebot gibt, an das du dich immer gerne wenden kannst.
RE: Anfrage Steuerabgaben
Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage!
Also erstmal zu deinem Pflichtpraktikum:
Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um einen Teil deines Studiums. Erhältst du eine Praktikumsvergütung, ist diese sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sich deine Praktikumsvergütung nicht auf deinen Status innerhalb der Sozialversicherung auswirkt.
Die Einkommensgrenze in der gesetzlichen Familienversicherung beträgt 470€/Monat (das entspricht ca. 553€/Monat brutto) ODER 450€/Minijob. Dementsprechend ist hier die Kombi von Pflichtpraktikum und Minijob problemlos möglich. Erst wenn du mehr verdienst (über einen zweiten Minijob zum Beispiel), musst du dich selbst studentisch kranken- und pflegeversichern (um die 100€/Monat).
Nun zum Thema Steuern:
Hier sind alle Jobs und damit die Höhe deiner jährlichen Einkünfte insgesamt relevant. Dabei fällt aber nicht schon ab dem ersten Cent Einkommenssteuer an.
Der Steuergrundfreibetrag beträgt 9984€/Jahr (plus ggf. 1000€ Werbungskostenpauschale bei abhängiger Beschäftigung). Erst wenn du mehr verdienst, wird Einkommenssteuer fällig – und auch nur auf den Betrag, der deinen Freibetrag (plus ggf. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder höhere Werbungskosten) übersteigt.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden.
Beste Grüße
Cecilia
DGB-Jugend Studierendenberatung
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dgb-jugend: 04.05.2022