Vereinbarkeit von Dualem Studium und Nebenjob
Liebes Team,
ich habe im vergangenen Oktober ein duales Studium begonnen. Dabei bin ich das Wintersemester über in der Theoriephase, das Sommersemester verbringe ich in Vollzeit beim Praxispartner. Da meine Studiengebühren mit 590€ recht hoch sind, übernimmt mein Praxispartner nur diese, ohne mir ein zusätzliches Taschengeld zu zahlen. Dementsprechend schwierig wird die Lebenshaltung ohne zusätzlichen Nebenjob. Nun habe ich nach dem ersten Monat in einer 450€-Anstellung bemerkt, dass dabei noch ca. 50€ Lohnsteuer anfallen und ich somit real nur 400€ verdiene - zumindest bis zum Zeitpunkt der Steuererklärung. Gleichzeitig sagt mir das Steuerbüro, dass ich auch nicht mehr als 450€ verdienen darf.
Ich würde jedoch gern etwas mehr verdienen und wäre dementsprechend auch bereit, noch etwas mehr zu arbeiten.
Demnach meine Frage an Euch:
Wie wäre das am sinnvollsten möglich? Ist es rein rechtlich gesehen irgendwie machbar, der Lohnsteuer zu entkommen?
Und was für Reglementierungen bezüglich Verdienst und Arbeitszeit existieren denn bei einem Dualen Studium? Bisher habe ich dazu keine eindeutigen Angaben gefunden.
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen und danke Euch schon einmal im Voraus für Euer Engagement.
Liebe Grüße
Sebastian
Sebastian:
03.01.2022
|
RE: Vereinbarkeit von Dualem Studium und Nebenjob
Hallo Sebastian,
vielen Dank für deine Anfrage.
Grundsätzlich darfst du auch neben einem Dualen Studium arbeiten. Dabei ist es wichtig, dass du die vorgeschriebene Maximalarbeitszeit nicht überschreitest, denn das Arbeitszeitgesetz regelt eine tägliche Maximalarbeitszeit von 8h (ausnahmsweise: 10h). Das sind bei einer 5-Tageswoche 40h (ausnahmsweise 50) und bei einer 6-Tage-Woche eine wöchentliche Maximalarbeitszeit von 48h (ausnahmsweise: 60h).
Mir kommen gerade 50 Euro Steuern im Minijob auch etwas viel vor. Beim Minijob hast du 2 verschiedene Möglichkeiten der Besteuerung:
a) Wenn dein Minijob über Steuer-ID abgerechnet wird und du so den Minijob gemeinsam mit deinem anderen versteuerst, so gilt für beide gemeinsam der jährliche Steuergrundfreibetrag i.H.v. 9744€ (Stand 2021). Zu diesem hinzu kommt, dass du von deinem Einkommen noch Werbungskosten i.H.v. mindestens 1.000€ und ggf. Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben abziehen kannst. Nur derjenige Teil deines Einkommens, der dann noch den Steuerfreibetrag überschreitet wird am Ende tatsächlich besteuert, zunächst auch nur mit dem Eingangssteuersatz von 14%.
In der Regel wird nun aber im zweiten Job Lohnsteuer eingezogen, selbst dann die Jahresfreibetragsgrenze voraussichtlich nicht überschritten wird. Das hängt mit den Steuerklassen zusammen. Zu viel gezahlte Beiträge kannst du dir am Jahresende per Steuererklärung zurückerstatten lassen oder bereits im Vorfeld auf Antrag einen Teil deines Freibetrags auf den anderen Job übertragen. Mehr dazu hier.
b) Wenn dein Minijob pauschal mit 2% versteuert wird, so zählt das Einkommen aus dem Minijob nicht mehr in dein zu versteuerndes Jahreseinkommen, du kannst dir wiederum aber auch evtl. insgesamt zu viel bezahlte Steuern nicht zurückerstatten lassen.
Du kannst dir überlegen welche Art der Besteuerung bei deinem Minijob für dich vorteilhafter ist. Mit dem Minijob-Rechner der Minijobzentrale kannst dir die Option auch mit Pauschalsteuer berechnen lassen.
Beachte auch, dass du auch bei einem Dualen Studium u.U. die Möglichkeit hast BAföG zu beantragen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst du auch unser Beratungsangebot bei dir vor Ort nutzen oder dich gerne wieder an uns wenden.
Beste Grüße
Miriam
DGB-Jugend Studierendenberatung
Dies ist ein Service deiner Gewerkschaft, bitte empfiehl uns weiter und like uns bei Facebook.
Und: Solidarität geht immer! Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden
DGB-Jugend: 04.01.2022