Deutscher Gewerkschaftsbund

Teilzeitjob/Halbwaisenrente/Krankenversicherung

Hallo liebes Team,
ich fange jetzt einen Teilzeitjob an, bei dem ich 19 Stunden die Woche arbeite und der mit 13 Euro die Stunde vergütet wird. Das würde bedeuten ich verdiene mehr als 450 Euro, aber komme nicht über die 20 Stundenregel. Zuzeit beziehe ich bis zum 27 Lebensjahr auch Halbwaisenrente. Ich wollte jetzt fragen, bekomme ich weiterhin die Halbwaisenrente? Fliege ich aus meiner studentischen Krankenversicherung? Und was ist der Unterschied zwischen Teilzeit und einem Werkstudentenjob?

Viele Grüße 

Jule

Jule26: 25.02.2021 |
  • RE: Teilzeitjob/Halbwaisenrente/Krankenversicherung

    Hallo Jule,

    vielen Dank für deine Anfrage.

    Ich fang mal hinten an: Ein Teilzeitjob ist ein Job, bein dem du weniger als die branchenübliche Vollzeit arbeitest. Beim sogenannten Werkstudent_innenstatus handelt es sich um einen Status innerhalb der Sozialversicherung (SV), den jobbende Vollzeitstudent_innen in der Regel immer dann innehaben, wenn sie nicht mehr als 20h/Woche arbeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung deines SV-Status ist deine regelmäßige Arbeitszeit (einzelne Spitzen spielen in der Regel keine Rolle) und daran orientiert, ob dein Studium im Vordergrund steht oder die Arbeit.
    Wenn du also studierst und und nicht mehr als 20h/Wioche arbeitest, ist dein Teilzeitjob ein Werkstudent_innenjob.

    Somit gilt: jeder Werkstudent_innenjob ist ein Teilzeitjob, jedoch nicht jeder Teilzeitjob ein Werkstudent_innenjob (z.B. ein 25h/Woche-Vertrag).

    Solange du innerhalb der Sozialversicherung den Werkstudent_innenstatus hast und noch nicht 27 Jahre alt bist, überwiegt dein Studium und du kannst weiterhin deine Halbwaisenrente beziehen sowie darüber krankenversichert sein. Eine Einkomensgrenze gibt es hier nicht.
    Wenn deine Halbwaisenrente wegen Überschreiten der Altersgrenze entfällt, die Voraussetzuntgen für den Werkstudent_innenstatus aber weiterhin erfüllt werden, kannst du dich während des Studiums studentisch krankenversichern (bis zur Altersgrenze von 30 Jahren).

    Sollte der Werkstudent_innenstatus entfallen, z.B. weil du durch einen Zweitjob oder eine Stundenerhöhung auf über 20h/Woche kommst, wirst du im Job voll sozialversicherungspflichtig.

    Der UInterschied:
    Im Werkstudent_innenstatus fallen aufs Gehalt 9,3% Rentenversicherung (RV) an und man muss selbst die Kosten für die studentische KV (immerhin um die 110€/Monat) tragen. Bei voller SV-Pflicht sind es statt nur RV insgesamt zwar knapp 20% in die Sozialversicherung vom Gehalt, dafür fallen aber keine weiteren Kosten für die KV an. Du wärst dann über den Job nicht nur renten-, sondern auch kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Je nach Einkommenshöhe kann eine volle SV-Pflicht also sogar finanziell günstiger für dich sein als der Status als Werkstudent_in. Außerdem können so Ansprüche auf Leistungen aus dem SV-System (z.B. auf Krankengeld oder später ggf. Alg I) erworben werden, auf die Werkstudent_innen sonst keinen Anspruch haben.

    Im Sinne der Sozialversicherung steht bei voller SV-Pflicht deine Arbeit im Vordergrund, weshalb deine Halbwaisenrente dann entfalllen könnte, da diese daran gekoppelt ist, dass du einer Ausbildung im Umfang von über 20h/Woche nachgehst. Wie gesagt, wärst du dann aber über den Job krankenversichert und würdest bei entsprechend hopher Stundenzahl vermutlich auch ausreichend verdienen.

    Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne wieder an uns wenden.

    Beste Grüße
    Andrea
    DGB-Jugend Studierendenberatung

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    dgb-jugend: 01.03.2021


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