Deine Ausbildungsdauer richtet sich nach dem angestrebten Beruf und muss im Ausbildungsvertrag vermerkt sein. Wenn du vor der Ausbildung eine Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert hast, kannst du unter gewissen Umständen deine Ausbildungszeit verkürzen. Bei überdurchschnittlichen Leistungen ist es ebenfalls möglich, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Ziehst du deine Prüfung vor, endet dein Ausbildungsverhältnis mit bestandener Abschlussprüfung. Rasselst du bei der Abschlussprüfung durch, kannst du die Ausbildungszeit bis zur Wiederholungsprüfung verlängern.