Für Studierende, die nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, gelten Sonderregelungen für die Beitragszahlung für die Sozialversicherung. Arbeitest du mehr als 20 Stunden pro Woche, verlierst du z.B. den StudentInnenstatus in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr zu den Sonderregeln und zur Beitragshöhe findest du auf den jeweiligen Seiten hier.