Deutscher Gewerkschaftsbund

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des Sozialversicherungssystems. In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten und Auszubildenden versichert. Der Versicherungsschutz besteht während der versicherten Tätigkeit sowie auf dem dazu benötigten Hin- und Rückweg, sprich Arbeitsweg. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt das Unternehmen. Die Träger der Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaften, finanzieren darüber Unfallverhütung, Unfallrenten usw. Siehe auch: Unfallversicherung an der Hochschule.