Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des Sozialversicherungssystems. In der Unfallversicherung sind alle Beschäftigten und Auszubildenden versichert. Der Versicherungsschutz besteht während der versicherten Tätigkeit sowie auf dem dazu benötigten Hin- und Rückweg, sprich Arbeitsweg. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt das Unternehmen. Die Träger der Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaften, finanzieren darüber Unfallverhütung, Unfallrenten usw. Siehe auch: Unfallversicherung an der Hochschule.