Abhängige Beschäftigungen mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu 450 Euro sind so genannte "geringfügige Beschäftigungen". Umgangssprachlich heißen sie "400-Euro-Jobs" (ab dem 1.1.2013 wurde die Einkommenshöhe angehoben auf 450 Euro) oder "Minijobs". Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie für die Arbeitnehmer/innen kaum Abzüge für die Sozialversicherung haben. Leider werden dadurch auch keine Ansprüche (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld) erworben.
Minijobs können untereinander und mit anderen Beschäftigungsformen kombiniert werden. Je nachdem welche Kombination vorliegt, bleibt die Einstufung in der Sozialversicherung oder wird eine reguläre Beschäftigung daraus.