Deutscher Gewerkschaftsbund

Krankmeldung

Wenn du krank bist und zu Hause bleibst, musst du das deinem Betrieb noch am selben Tag mitteilen. Wenn du länger als drei Tage erkrankst, benötigst du ein Attest deiner Ärztin oder deines Arztes. Das Attest muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Allerdings kann die Arbeitgeberin eine schnellere Vorlage verlangen.

Rechtliches zum Thema im Bereich Studium