Gegen Schüler- oder Ferienjobs ist eigentlich nichts einzuwenden. Hilft gegen Langeweile, bringt Geld und macht unter Umständen mehr Spaß als Urlaub mit den Eltern. Alles ist okay, solange die Beschäftigung nicht gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt.
Hier gibt es drei Regeln:
Kinder unter 13 Jahre dürfen so gut wie gar nicht arbeiten.
Kinder über 13 Jahre dürfen nur mit Genehmigung der Eltern und dann auch nur für höchstens zwei Stunden am Tag (auf dem elterlichen Hof: drei Stunden) arbeiten. Außerdem muss die Arbeit entsprechend leicht sein.
Für Jugendliche gilt: Es muss eine bestimmte Arbeitszeit eingehalten werden (unter anderem darf nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet werden und nicht mehr als 40 Stunden die Woche). Auch darf der Jugendliche keine schweren Arbeiten verrichten und auch keine gefährlichen (zum Beispiel unbeaufsichtigtes Hantieren mit Chemikalien). Auch Akkordarbeit ist für unter 18-Jährige verboten.
Akkordarbeit ist Arbeit, die möglichst schnell erledigt werden soll und besser bezahlt wird, je schneller man ist. Mit dem Jugendarbeitsschutz soll der Jugendliche, genauer seine körperliche und seelische Entwicklung, geschützt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dazu auch Anlass besteht, denn es gibt unter den Arbeitgebern immer wieder schwarze Schafe, denen das Wohl ihrer Azubis oder Ferienjobber nicht gerade eine Herzensangelegenheit ist. Wer es ganz genau wissen will: Hier das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Jugendarbeitsschutz, schön und gut, aber wie kommt man überhaupt in die Situation zu arbeiten und wo findet man einen Nebenjob? Wenn du in der lokalen Presse keine geeigneten Anzeigen entdeckst, dann frag Bekannte oder klopf einfach bei einer Firma an. Einige der vielen Stellenbörsen bieten inzwischen neben den normalen Stellenangeboten auch eine Übersicht mit Neben- oder Ferienjobs.