Deutscher Gewerkschaftsbund

Strukturen

SV, SMV, SR, BSV, SSR, KSR, LSR, LSV, SK - eine Reise in die Welt der Abkürzungen

Aufgaben und rechtliche Grundlagen der SchülerInnenvertretung

Schule und Bildung sind in Deutschland Ländersache. Daher werden die Schulgesetze und -verordnungen von den Länderparlamenten und Länderministerien ausgeklügelt - bundesweit und europaweit gibt es natürlich trotzdem Absprachen, Vereinbarungen und einige Rahmengesetze von Seiten des Bundes. Somit gibt es in Deutschland 16 verschiedene Bildungssysteme und natürlich auch 16 verschiedene Gesetze und Verordnungen für die SchülerVertretung (SV) bzw. SchülerMitVerantwortung (SMV). Trotzdem lassen sich einige Gemeinsamkeiten in allen Bundesländern feststellen.

Was sind die Aufgaben von SchülerInnenvertretungen?

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Rein rechtlich nehmen SchülerInnenvertretungen eine Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsfunktion ein. Über die formal-rechtlich festgelegten Aufgaben und die politische Funktion hinaus sind der Kreativität der SV aber trotzdem keine Grenzen gesetzt. Im Allgemeinen kann man beobachten, dass SVen häufig diverse Anstrengungen unternehmen, den Schulalltag etwas angenehmer zu gestalten, Vermittlungen in Streitfällen übernehmen oder, oder, oder. Als Appetitanreger finden sich in den SV-Tipps ein paar Beispiele. Mit ein bisschen Verhandlungsgeschick und gemeinsamen Kraftanstrengungen lassen die sich vielleicht auch an eurer Schule umsetzten.

Beratung

Auch wenn manche Menschen glauben, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen: Es ist die Aufgabe der SV, Anregungen und Kritik gegenüber dem Lehrer, der Lehrerin, der Schulleiterin, der Lehrerkonferenz, dem Elternbeirat, in der Schulkonferenz (Schulforum) und ähnlichem einzubringen. Dazu hat die SV auch das Recht, alle Informationen zu erhalten, die SchülerInnen betreffen.

Mitwirkung

In allen Schulgesetzen und Verordnungen sind bestimmte Anhörungs-, Vorschlags-, Auskunftsrechte und Stellungnahmemöglichkeiten aufgeführt. Manche Personengruppen müssen euch - das ist gesetzlich geregelt - zuhören (oder zumindest so tun), wenn ihr ihnen etwas sagen wollt, sie müssen euch Auskunft geben oder euch ihm Vorfeld die Möglichkeit geben, Stellung zu nehmen. Wie das in eurem Bundesland konkret aussieht, lässt sich am Besten im eigenen Schulgesetz nachlesen. Diese finden sich auf den Internetseiten des jeweiligen Kultusministeriums.

Mitbestimmung

Wirkliche Mitbestimmungsrechte, beispielsweise Vorhaben, zu denen die SV ihre Zustimmungen geben muss, gibt es nur sehr selten. Aber nicht alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auch ausdrücklich verboten! Für die Ausnahmen sei wieder auf die Landesgesetze verwiesen. Du verstehst kein Juristendeutsch? Macht nichts - einfach bei deiner LandesschülerInnenvertretung anrufen: Die hilft dir sicherlich gerne weiter.

Ihr sprecht nicht für euch selbst!

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Eine Politikerin ist eine Volksvertreterin. Sie arbeitet im Auftrag des Volkes und vertritt dessen Interessen. In ihrem Handeln sollte sich der Wille der Mehrheit der Bevölkerung widerspiegeln - macht sie das nicht, wird sie eben nicht mehr gewählt. Ähnlich funktioniert das auch in der SchülerInnenvertretung. Eine Klassensprecherin wird von ihren Mitschülern gewählt mit dem Auftrag, ihre Interessen gegenüber einem Lehrer, der Schulleiterin oder in der Klassensprecherkonferenz zu vertreten. Sie spricht nicht für sich, sondern im Sinne der ganzen Klasse. Manchmal ist das auch das genaue Gegenteil, von dem, was sie selbst denkt. Während die Politikerin als Volksvertreterin nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Volkes handeln soll, sollen Schülervertreter - Klassen-, Stufen, Schulsprecher etc. - im Sinne der Schülerinnen und Schüler handeln. Schülervertreter sind Interessenvertreter!

Für eine Schülervertreterin heißt das:

  • Informiere deine Mitschülerinnen und Mitschüler über alles, was sie betrifft - Organisiere regelmäßig Treffen, bei denen alle ihre Anliegen vorbringen können
  • Nimm sie ernst und setzt dich dafür ein, dass die Interessen deiner Mitschüler gehört und umgesetzt werden

Wer wählt wen warum? Wozu diese Strukturen?

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Stellt euch vor, alle Schülerinnen und Schüler eines Bundeslandes würden sich zusammensetzten, um darüber zu beraten, ob man für oder gegen die flächendeckende Einführung der Gesamtschule ist. Es würde in heillosem Chaos enden und nur die Hälfte aller Anwesenden wüsste, worüber überhaupt gesprochen würde! Deshalb werden andere durch Wahl damit beauftragt, für dich zu sprechen. Jeder Schüler und jede Schülerin wählt Klassensprecher, diese wählen Schülersprecher/Stufensprecher /Schulsprecher und bilden die SchülerInnenvertretung einer Schule. Diese wiederum treffen sich auf Stadt-/Kreis- oder Bezirksebene, schließen sich dort zu entsprechenden Vertretungen zusammen und delegieren in die LandesschülerInnenvertretung oder den LandesschülerInnenrat. In jedem Bundesland ist die SchülerInnenvertretungsstruktur so unterschiedlich wie die Bildungssysteme. Auf Landesebene endet die schulrechtlich anerkannte Delegationskette. Weil aber Bildungspolitik immer mehr deutschlandweit gesteuert und sogar im europäischem Zusammenhang richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden, gibt es auch eine bundesweite SchülerInnenvertretung und eine europäische Dachorganisation, das Organising Bureau of School Student Unions (OBESSU). In letzter Konsequenz beeinflusst also die Klassensprecherwahl indirekt das Geschehen auf europäischer Ebene. Internetadressen und Kontaktmöglichkeiten finden sich im Anhang dieser Broschüre. Im Zweifelsfall einfach bei deiner LSV anrufen, die können dir sagen, an wen du dich mit Fragen oder Mitarbeitsangeboten wenden kannst.

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Es erleichtert eure Arbeit ungemein, wenn ihr euch auch in der Schule bestimmte Strukturen gebt, Zuständigkeitsbereiche voneinander abgrenzt und eigenständige Projektgruppen bildet. auf dieser Homepage stellen wir euch ein Beispiel vor, wie das funktionieren kann. Am besten klärt ihr eure Arbeitsstruktur innerhalb eurer Gruppe auf einer längeren Sitzung und passt sie an eure Schule, eure Schwerpunktsetzung und euren individuellen Vorraussetzungen an.

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