Duale Studiengänge verknüpfen ein Studium an einer Hochschule oder (Berufs-)Akademie mit regelmäßigen ausgiebigen Praxisphasen in einem Betrieb oder gar einer anerkannten betrieblichen Berufsausbildung. Dabei wechseln sich Theoriephasen an der Hochschule oder Akademie und praktischen Phasen im Ausbildungsbetrieb ab. An einigen Hochschulen werden diese Studiengänge auch anders bezeichnet, z.B. als Studium im Praxisverbund.
Voraussetzung für eine Zulassung ist in der Regel, dass nicht nur die Hochschule einen Studienplatz bereitstellt, sondern auch ein Betrieb sich bereiterklärt, die Praxisbetreuung zu übernehmen bzw. einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Derzeit werden vier Arten des Dualen Studiums unterschieden:
- Ein ausbildungsintegriertes duales Studium umfasst neben dem Studium eine anerkannte betriebliche Berufsausbildung. In vielen Studiengängen sind daher neben Veranstaltungen an der Hochschule und Praxisphasen im Betrieb auch regelmäßige Besuche der Berufsschule Pflicht. In manchen Fällen werden aber die theoretischen Inhalte des Ausbildungsberufes auch an der Hochschule vermittelt. Am Ende hat man einen Hochschulabschluss und zugleich einen anerkannten Berufsabschluss erworben.
- Ein praxisintegriertes duales Studium umfasst neben der Hochschulausbildung zahlreiche Praxisphasen im Betrieb, in den meisten Fällen bei ein und demselben Unternehmen. Das Studium ist praxisnäher als die klassischen Fachhochschulstudiengänge, durch die enge Bindung zum Betrieb hat man zudem oft gute Chancen auf eine Weiterbeschäftigung.
- Ein berufsintegrierender dualer Studiengang kommt in Frage, wenn bereits ein Berufsabschluss besteht. Hochschulreife wird oft nicht vorausgesetzt. Neben dem Studium wird meist eine Teilzeittätigkeit mit inhaltlichem Bezug zum Studienfach ausgeübt.
- Ein berufsbegleitender dualer Studiengang wird - einem klassischen Fernstudium vergleichbar - neben dem regulär ausgeübten Beruf aufgenommen. Im Unterschied zum ganz normalen nebenberuflichen Studium gibt es hier aber Unterstüzung von der/dem ArbeitgeberIn, z.B. durch Freistellungen oder Sachmittel.