Gewerkschaften sind Zusammenschlüsse von Arbeitnehmer*innen. Ziel des Zusammenschlusses ist, die Interessen aller Beschäftigten zu vertreten. Das Verhältnis von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen sollte einem fairen Austausch von Geld und Leistung entsprechen. Doch leider sieht die Realität oft anders aus:
Im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) haben sich acht Mitgliedsgewerkschaften zusammengeschlossen, um ihre Ziele wirksamer verfolgen zu können. Jede Mitgliedsgewerkschaft betreut die Arbeitnehmer*innen bestimmter Branchen.
Die Gewerkschaften handeln Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen aus – ohne vor Arbeitgebern buckeln zu müssen – und verfechten die Arbeitnehmerinteressen auf landes- und bundespolitischer Ebene. Die Gewerkschaften beraten und vertreten ihre Mitglieder individuell und juristisch vor, während und nach einer Anstellung in allen Angelegenheiten, die mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben.
Wer Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft ist, kann auch die vielfältigen Angebote des DGB kostenlos nutzen. Darüber hinaus bieten die Gewerkschaften des DGB für ihre Mitglieder eine Reihe zusätzlicher Leistungen.
Welche Gewerkschaft für dich zuständig ist, erfährst du hier.