Deutscher Gewerkschaftsbund

Der korrekte Endspurt: Der Ausbildungsabschluss

"Dr. Azubi" hat das kompakte Abschlusspaket für deine Ausbildung.

Julia Kanzog

Azubi-Ratgeberin Julia Kanzog

Die Termine für die Abschlussprüfung sind schon bekannt und die letzte Phase deiner Ausbildung beginnt. Damit der Endspurt gut über die Bühne geht, bereiten wir dich auf die letzten Schritte deiner Ausbildung vor.

So laufen die Prüfungen ab
In einigen Berufen findet der erste Teil der Abschlussprüfung schon während der Ausbildung statt und fließt mit bis zu 40 Prozent in die Gesamtnote mit ein. Teil 2 der Prüfung wird dann am Ende der Ausbildung abgelegt. In anderen Berufen gibt es eine Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht. Auch betriebliche Aufträge und Projektarbeiten sind in einigen Berufen üblich. Es gibt eine Winter- und eine Sommerprüfung.

Die Anmeldung
Dein Betrieb muss dich bei der zuständigen Kammer für die Abschlussprüfung fristgerecht anmelden und dich auf die Prüfung vorbereiten. Die Anmeldung erfolgt in der Regel ca. vier Monate vor der Prüfung. Viele Kammern veröffentlichen die Prüfungstermine schon im Voraus. In der jeweiligen Prüfungsordnung sind die Zulassungsvoraussetzungen, die Inhalte der Prüfungen, der konkrete Ablauf sowie die Regularien zum Bestehen der Prüfung geregelt. Stellt dein Betrieb sich quer und du bist noch nicht zu deiner Prüfung angemeldet, wende dich schnell an die Jugend- und Auszubildendenvertretung und an deine Gewerkschaft.

Gute Voraussetzungen
Eine gute Vorbereitung sowie Unterstützung durch deinen Betrieb ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Abschlussprüfung – zwar ab dem ersten Ausbildungsjahr: Dein Betrieb muss dir die Möglichkeit geben, alle Ausbildungsinhalte nach dem Ausbildungsrahmenplan zu erlernen. Eine Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist daher dein vollständig geführtes Berichtsheft mit allen wichtigen Ausbildungsinhalten. Ist es unvollständig, fülle es schnell und wahrheitsgemäß aus und lasse es vom Betrieb kontrollieren.

Eine weitere Bedingung: Du hast die erforderliche betriebliche Ausbildungszeit absolviert. Fehlen dir – z.B. aufgrund von Krankheit – Ausbildungszeiten, kann deine Ausbildung auch verlängert werden (§ 8 Berufsbildungsgesetz, BBiG).

Wenn dir nicht mehr als ungefähr zehn Prozent der Ausbildungszeit fehlen, stehen die Chancen für eine Zulassung durch die Kammer gut. Diese Regelung ist aber eine Richtlinie und kein Gesetz. Steht bei dir eine Verlängerung an, nimm auf jeden Fall mit deiner Kammer oder Innung Kontakt auf.

Das kostet die Prüfung
Für Auszubildende nichts. Dein Betrieb muss die Kosten für die Prüfung bzw. die erforderlichen Mittel für die Abschlussprüfung übernehmen. Konkret: das Holz für das Prüfungsstück einer Schreinerin, die Lebensmittel bei einer Abschlussprüfung zum Koch.

Die Freistellung
Prüfungszeit ist Arbeitszeit. Auszubildende müssen vom Betrieb für die Prüfungszeit inklusive Pause freigestellt werden (§ 15 BBiG). Musst du nach der Prüfung noch im Betrieb antreten, wird die Fahrtzeit vom Prüfungsort in den Betrieb als Arbeitszeit angerechnet. Zusätzlich bist du noch am Tag vor der Prüfung freigestellt. Geht die Prüfung über mehrere Tage, dann wirst du an dem Arbeitstag, der dem ersten Prüfungstag vorausgeht, freigestellt.

Ende und Übernahme
Die Ausbildung endet mit offizieller Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss. Läuft deine Ausbildung beispielsweise laut Ausbildungsvertrag am 31. August aus, aber du erhältst das Schreiben über die bestandene Prüfung der Kammer bereits am 17. Juli, endet an diesem Tag deine Ausbildung vorzeitig. Wirst du im Anschluss – nach erfolgreich bestandener Prüfung – weiterbeschäftigt, hast du ein Arbeitsverhältnis mit deinem Betrieb abgeschlossen. Dir steht das Gehalt einer ausgelernten Fachkraft zu.

Gilt für dich ein Tarifvertrag, ist oftmals eine Übernahmeregelung vereinbart und du hast einen Arbeitsplatz in der Tasche. Leider gibt es keine gesetzliche Regelung, die eine Übernahme vorsieht.

Eine Übernahme kann erst sechs Monate vor Ende der Ausbildung schriftlich vereinbart werden. Damit Auszubildende hier Planungssicherheit haben, fordert die DGB-Jugend, dass die Übernahme oder Nicht-Übernahme drei Monate vor Ausbildungsende vom Betrieb verpflichtend angekündigt werden muss. Eine Übernahme macht sich im Lebenslauf natürlich gut, dennoch solltet ihr euch nicht unter Wert verkaufen: Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel habt ihr eine gute Verhandlungsposition. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Tasche könnt ihr als Fachkräfte gute Arbeitsbedingungen fordern.

Qualifiziertes Zeugnis
Am Ende der Ausbildung steht dir ein Arbeitszeugnis zu. Du kannst zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen. Dieses Dokument ist, neben deinem Abschlusszeugnis der Kammer und deinem Berufsschulzeugnis, ein wichtiges Dokument für deine Bewerbungsunterlagen. Das qualifizierte Zeugnis enthält neben den Infos über Art, Inhalt und Dauer des Ausbildungsverhältnisses Angaben über Leistung und Verhalten. Auch wenn du übernommen wirst, solltest du direkt ein Arbeitszeugnis über deine Ausbildungszeit einfordern.

Hilfe, ich bin durchgefallen!
Jetzt heißt es: Kopf hoch und nicht aufgeben! Du hast in jedem Fall die Möglichkeit, die Prüfung noch zwei Mal zu wiederholen. Die betriebliche Ausbildung läuft bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt weiter. Auf deinen Wunsch hin verlängert sich die Ausbildung bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, aber höchstens um ein Jahr (§ 21 BBiG). Du behältst weiterhin deinen Status als Auszubildende*r. Du kannst die Berufsschule besuchen und an der Nachhilfe der Agentur für Arbeit teilnehmen, um dich optimal auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten.

Wenn die Ausbildung in deinem Betrieb allerdings überhaupt nicht passt – weil du nichts lernst, nur für Hilfstätigkeiten eingesetzt wirst und deswegen durchgefallen bist – kannst du die Prüfung auch als Externer durchführen. Du musst dich dann eigenständig um die Prüfungsanmeldung kümmern, die Gebühren selbst tragen und die Berufsschule besuchst du auch nicht mehr. Du kannst allerdings von deinem ehemaligen Betrieb Schadensersatz fordern, wenn du aufgrund fehlender Vermittlung von Ausbildungsinhalten durch die Prüfung gefallen bist. Hole dir dafür aber auf jeden Fall Unterstützung bei deiner zuständigen Gewerkschaft!


(Aus der Soli aktuell 6/2023, Autorin: Julia Kanzog)