Wie ihr euch nach der Wahl in eurem Ehrenamt zurechtfindet.
Hilfe, ich bin JAVi!
Gerade ist die Wahl gelaufen und schon geht es ohne große Verschnaufpause los mit dem Ehrenamt JAV. Sofern dies im Betrieb nicht die erste Wahl war, fängt man nicht bei null an – die neugewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kann auf die Arbeit der Vorgänger_innen aufbauen.
Solltet ihr das erste Mal gewählt worden sein, ist das anders – gerade im Fall einer einköpfigen JAV: Hier ist alles Neuland!
Ein Vorteil der mehrköpfigen JAV: Häufig werden Angehörige des Vorgänger-Gremiums wiedergewählt und können dann die "Neuen" entsprechend in die Arbeit einweisen. Das ist im Übrigen auch Aufgabe des Betriebsrats – das sollte von der JAV auch eingefordert werden.
Kommunikation
Zumindest die Gewählten werden ihre Daten in der konstituierenden Sitzung ausgetauscht haben, einschließlich der Ersatzmitglieder. Ganz wichtig ist der sofortige Austausch der Kontakte mit dem Betriebsrat – sofern nicht schon in der ersten Sitzung geschehen. Das ist deshalb erforderlich, weil die JAV rechtlich ein Hilfsorgan ist. Das bedeutet, dass sie die Interessenvertretung gegenüber der Arbeitgeberseite nicht direkt wahrnehmen kann. Das kann nur der Betriebsrat.
Teilnahmerecht
Um Einfluss auf die Entscheidungen des Betriebsrats nehmen zu können, steht einem JAV-Mitglied ein Teilnahmerecht an der gesamten Betriebsratssitzung zu (§ 67 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG).
Das allgemeine Teilnahmerecht hat nicht automatisch der_die JAV-Vorsitzende einer mehrköpfigen JAV. Die JAV kann auch beschließen, dass nach festgelegter Reihenfolge jeder mal drankommt bzw. von Fall zu Fall entscheiden. Spätestens wenn die erste Einladung zur Sitzung hereinflattert, muss per Beschlussfassung geklärt werden, wer zum Betriebsrat marschiert, damit die Interessen der jungen Beschäftigten nicht unter den Tisch fallen.
Nicht wundern: In einigen wenigen Fällen steht der gesamten JAV ein Teilnahmerecht an bestimmten Tagesordnungspunkten zu (§ 67 Abs. 1 Satz 2 BetrVG), in seltenen Fällen sogar ein Stimmrecht (§ 67 Abs. 2 BetrVG). Wenn das der Fall ist, ist der Betriebsrat gehalten, darauf hinzuweisen.
Achtung: Das Teilnahmerecht steht euch auch an Sitzungen des Betriebsausschusses sowie aller weiteren Betriebsratsausschüsse zu. Gerade wenn dort Entscheidungen auch für Jugendliche/Auszubildende getroffen werden, wie etwa im (Berufs-)Bildungsausschuss, ist die Teilnahme mehr als geboten. Also vom Betriebsrat eine Liste sämtlicher Ausschüsse und ihrer Vorsitzenden anfordern und Kontakt aufnehmen. Legt per Beschluss fest, wer dort die JAV vertritt.
Inzwischen wird auch das für die "Betreuung" der JAV zuständige Betriebsratsmitglied bekannt sein – in großen Betrieben gibt es dafür sogar Ausschüsse. Wenn nicht, ist der oder die Betriebsratsvorsitzende eure erste Adresse.
Stellt euch vor
Stellt euch bald als JAV im Betrieb vor. Auszubildende und Jungarbeiter_innen müssen wissen, an wen sie sich wenden können. Ihr seid berechtigt, dafür Schwarze Bretter, das Intranet und alle anderen innerbetrieblichen Infomöglichkeiten zu nutzen. Eine persönliche Vorstellung im Rahmen einer Betriebsbegehung mit dem Betriebsrat kommt meistens gut an!
Hinweis: Informiert auch die direkten Vorgesetzten/Ausbilder_innen über die JAV-Mitgliedschaft, dann gibt es keine Überraschung, wenn ihr für die JAV-Arbeit den Arbeitsplatz verlasst.
Weitere Entscheidungen
Gibt es auf Unternehmensebene eine Gesamt-JAV, muss möglichst bald entschieden werden, welches JAV-Mitglied dorthin delegiert wird, um die Interessen der örtlichen Auszubildenden auch dort wirksam vertreten zu können (dementsprechend bei fehlender Unternehmensebene für die Entsendung in die KJAV).
Übergabe Unterlagen
Eure Vorgänger_innen sollten für eine ordentliche Übergabe aller vorhandenen Unterlagen wie z. B. Protokolle, Schriftverkehr, Ausbildungsrahmen- und Ausbildungspläne sorgen.
Infrastruktur
Mit dem Betriebsrat zu klären ist, ob und welche Arbeitsmittel/Bürotechnik mitgenutzt werden können. Er muss auch dafür sorgen, dass der Arbeitgeber geeignete Räumlichkeiten für Sitzungen, Sprechstunden oder für die Jugend-und Auszubildendenversammlung zur Verfügung stellt.
Schulungen
Laut Gesetzgeber hat die JAV einen Schulungsanspruch. Der Arbeitgeber trägt die Kosten und zahlt für den Zeitraum der Schulungsteilnahme die Vergütung weiter.
Literatur
Bevor neue Bücher oder elektronische Angebote geordert werden: Erst einmal schauen, was eure Vorgänger_innen hinterlassen haben bzw. beim Betriebsrat vorhanden ist. Grundsätzlich sollte jedem JAV-Mitglied eine Gesetzessammlung zur Verfügung stehen – und dem gesamten Gremium zumindest ein (Basis-)Kommentar zum
Auch das Handbuch "Praxis der JAV von A-Z" sollte vorhanden sein. Wer Printform nicht mag: Vieles wird auch elektronisch angeboten.
Hinweis: Literatur sollte nach spätestens zwei Jahren nicht mehr genutzt werden – vieles ändert sich infolge von Gerichtsentscheidungen oder Aktivitäten des Gesetzgebers.
Kontakt zur Gewerkschaft
Sofern die zuständige Gewerkschaft nicht bereits die Wahl begleitet hat, sollte die JAV sich dort melden und ihre Ansprechpartner_innen bekannt geben. Neben den "Betriebsbetreuern" gibt es dort zumeist sehr engagierte Jugendsekretär_innen, die speziell für die JAVis zuständig sind. Sie helfen gern und unterstützen euch in vielfältiger Weise!
(aus der Soli aktuell 12/2020, Autor: Wolf-Dieter Rudolph)
Der Klassiker
Aktuell und verständlich bietet das bewährte Lexikon in über 160 Stichwörtern die Informationen zu Aufgaben und Rechten der JAV.Daniel Gimpel u. a.: Praxis der JAV von A bis Z Das Lexikon für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bund-Verlag, Frankfurt/M. 2020, 590 S., 49 Euro
Unser Portal
Das JAV-Portal der DGB-Jugend ist speziell für Jugend- und Auszubildendenvertreter_innen gedacht. Im Downloadbereich stehen Arbeitshilfen und Seminarkalender der Gewerkschaftsjugend bereit.