BBiG for you: In unserer Reihe zum novellierten Berufsbildungsgesetz zeigen wir, was die Neuerungen für Auszubildende bedeuten. Teil V: Die Freistellung und Vergütung für ehrenamtliche Prüfer_innen. Von Daniel Gimpel
© DGB-Jugend/Jörg Farys
Das alte BBiG hat es nicht mehr gebracht: Mit vielen Aktionen, wie etwa im September 2019 im Berliner Regierungsviertel, hat die Gewerkschaftsjugend dafür gesorgt, dass das wichtigste Gesetz für die Ausbildung reformiert wird!
Ehrenamtliche Prüfer_innen arbeiten an einer entscheidenden Schnittstelle der Qualitätssicherung in der Berufsbildung: Die Kolleg_innen stellen den Output der absolvierten Ausbildung, also die erworbene berufliche Handlungskompetenz der Auszubildenden fest. Auf das Ergebnis und das damit verbundene Zeugnis verlassen sich sowohl die jungen Facharbeiter_innen als auch die Arbeitgeber. Mit ihrer Sachkunde und ihrem Erfahrungsschatz sind die Prüfer_innen ein wichtiges Element in der Berufsausbildung. Das zeigt sich schon allein daran, dass bundesweit aktuell mehr als 300.000 ehrenamtliche Prüfer_innen tätig sind.
Die Anforderungen an die Prüfungsarbeit sind in den letzten Jahren aufgrund moderner und komplexer Prüfungsformen erheblich gestiegen. Das verlangt nach kontinuierlicher Weiterqualifizierung für die Prüfer_innen. Allerdings werden die ehrenamtlichen Prüfer_innen aufgrund zunehmender Arbeitsverdichtung in vielen Betrieben oft weder für ihre Tätigkeit noch für Qualifizierung freigestellt. Angesichts der vielen Probleme in der Berufsausbildung ist das ein unhaltbarer Zustand. Und neue Kolleg_innen lassen sich unter diesen Bedingungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Prüfungswesen auch nicht gewinnen.
Deshalb haben wir uns als Gewerkschaftsjugend im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für eine gesetzliche Regelung zur bezahlten Freistellung von ehrenamtlichen Prüfer_innen stark gemacht. Und wir haben es geschafft! Seit 1. Januar 2020 gilt ein neues BBiG, unsere Forderung steht nun im Gesetz.
Das ist neu geregelt
Ab dem 1. Januar 2020 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Prüfer_innen von ihrem Arbeitgeber von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen sind, wenn es zur ordnungsgemäßen Durchführung der ihnen durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist und wenn wichtige betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. So steht es im neu geschaffenen § 40 Abs. 6a BBiG.
Im Gesetzestext findet sich zwar nicht explizit der Begriff "Lohnfortzahlung" im Zusammenhang mit der Freistellung, aber Prüfende sind von der Erbringung der Arbeitsleistungen freizustellen – und ansonsten natürlich weiterzubezahlen. In der Gesetzesbegründung wird außerdem ausdrücklich erwähnt, dass niemand in der Ausübung des Amtes als ehrenamtliches Mitglied eines Prüfungsausschusses behindert oder wegen der Übernahme oder Ausübung des Amtes benachteiligt werden darf.
Hinweis: Die Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Betriebsrat können die Prüfer_innen unterstützen und beim Arbeitgeber die Einhaltung der Gesetze, also Freistellung und Bezahlung, einfordern und die Qualifizierung und Weiterbildung zusätzlich auch in Betriebsvereinbarungen regeln. Auch Tarifverträge können hierzu Regelungen treffen. Ob es einen Tarifvertrag zu diesem Thema gibt, erfahrt ihr bei eurer Gewerkschaft. d Daniel Gimpel ist politischer Referent und Ausbildungsexperte der DGB-Jugend.
Prüfer_in werden? Ehrensache!
Über 300.000 ehrenamtliche Prüfer_innen sind derzeit in Deutschland tätig. Ihr Engagement sichert die Qualität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (siehe Interview auf Seite 5). Interesse? Es geht im Kern darum, die berufliche Handlungsfähigkeit der Auszubildenden in den Zwischen- und Abschlussprüfungen zu überprüfen. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe:
Deshalb ist uns als DGB-Jugend das Thema Prüfung und Prüfungsamt so wichtig. Unser Ziel ist eine gute Ausbildung von Anfang bis Ende.
(aus der Soli aktuell 12/2020, Autor: Daniel Gimpel)
Prüf mit!
Du hast deine Ausbildung abgeschlossen und Interesse, als ehrenamtliche_r Kollege oder Kollegin im Prüfungsausschuss tätig zu werden?
Wende dich am besten an die zuständige Gewerkschaft oder den DGB vor Ort und erkundige dich nach dem entsprechenden Prüfungsausschuss. Die Prüfer_innen der Arbeitnehmerseite sind Beauftragte der Gewerkschaften und werden von diesen vorgeschlagen. Als Einstieg in die Prüfertätigkeit ist es auch möglich, sich zunächst als Stellvertreter_in berufen zu lassen. Es ist außerdem möglich, erst mal in die Ausschussarbeit "hineinzuschnuppern", z. B. als Hospitant_in während einer Prüfung. Du weißt, was du willst? Arbeitnehmervertreter_innen können auch den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben! Warum nicht auch du?
Weitere Informationen findest du hier: www.pruef-mit.org, www.prueferportal.org