Deutscher Gewerkschaftsbund

Achtung, Ferienjobs! Tipps von der DGB-Jugend

Die Sommerferien stehen vor der Tür – und für viele Schüler_innen beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Über die Regeln, die für die Ferienarbeit gelten.

Jugendlichen sitzen im Sonnenuntergang auf einem Heuballen im Sommer.

© DBJR

Ferienjobs - Business mit Regeln

Jugendarbeitsschutz
Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen.

  • Ferienjobs sind leichte Tätigkeiten. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten. Auch mit Gefahrenstoffen hantieren oder Akkord arbeiten ist untersagt.
  • Bis einschließlich dem 14. Lebensjahr ist Arbeiten eigentlich verboten. Aber: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder über 13 Jahre bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
  • Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Und schulpflichtige Jugendliche dürfen nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben.
  • Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gelten für Schüler_innen, die bereits 16 Jahre alt sind: Sie dürfen z. B. in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, allerdings nicht an Wochenenden. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen. Sportveranstaltungen zum Beispiel.
  • Geregelt sind auch die Ruhepausen von unter 18-Jährigen. Wer viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten.

Lohn
Mit dem Mindestlohngesetz haben Ferienjobber_innen über 18 Jahre in der Regel Anspruch auf 8,84 Euro je Stunde – auch, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. In dem Fall dürfen maximal 51 Stunden im Monat gearbeitet werden.

Für unter 18-Jährige gilt das Mindestlohngesetz hingegen nicht – eine gesetzliche Lücke, die von der DGB-Jugend vehement kritisiert wird. Hier sollte man die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird: "Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden", fordert DGB-Bundesjugendsekretärin Manuela Conte.

Wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 735 Euro brutto liegt, werden Steuern fällig. Sie werden aber im nächsten Jahr erstattet, wenn man beim Finanzamt einen Antrag stellt. Dafür benötigt der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte (gibt's beim Finanzamt).

Vertrag
Auf jeden Fall sollte man nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Er muss vorher abgeschlossen werden und Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.

Unfallschutz
Und was passiert, wenn sich einer verletzt? "Schülerinnen und Schüler sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert", sagt Conte. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.

Wenn es Probleme gibt
Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.

Bei Problemfällen wendet man sich an die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.


(aus der Soli aktuell 7/2017, Autorin: Soli aktuell)

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