Die Sommerferien stehen vor der Tür – und für viele Schüler_innen beginnt damit die Zeit der Ferienjobs. Über die Regeln, die für die Ferienarbeit gelten.
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Ferienjobs - Business mit Regeln
Jugendarbeitsschutz
Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen.
Lohn
Mit dem Mindestlohngesetz haben Ferienjobber_innen über 18 Jahre in der Regel Anspruch auf 8,84 Euro je Stunde – auch, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. In dem Fall dürfen maximal 51 Stunden im Monat gearbeitet werden.
Für unter 18-Jährige gilt das Mindestlohngesetz hingegen nicht – eine gesetzliche Lücke, die von der DGB-Jugend vehement kritisiert wird. Hier sollte man die Lohnhöhe ganz genau im Blick haben, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird: "Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden", fordert DGB-Bundesjugendsekretärin Manuela Conte.
Wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 735 Euro brutto liegt, werden Steuern fällig. Sie werden aber im nächsten Jahr erstattet, wenn man beim Finanzamt einen Antrag stellt. Dafür benötigt der Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte (gibt's beim Finanzamt).
Vertrag
Auf jeden Fall sollte man nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Er muss vorher abgeschlossen werden und Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.
Unfallschutz
Und was passiert, wenn sich einer verletzt? "Schülerinnen und Schüler sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert", sagt Conte. Dieser Schutz beginnt ab dem ersten Arbeitstag und gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause.
Wenn es Probleme gibt
Arbeitgeber, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, müssen mit heftigen Geldbußen rechnen.
Bei Problemfällen wendet man sich an die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.
(aus der Soli aktuell 7/2017, Autorin: Soli aktuell)