Deutscher Gewerkschaftsbund

5 Was zu beachten ist

Tipps und Hinweise

Aktionen zivilen Ungehorsams können problematisch sein. Hier kommen einige wichtige Tipps.

Hoki Gewerkschaftsjugend

© DGB-Jugend

Was zu beachten ist

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1.
Aktionen zivilen Ungehorsams können unter den Schutzbereich eines Grundrechts fallen. Ist das der Fall, sind die Handlungsmöglichkeiten von Polizei und Verwaltung eingeschränkt.

Um eine gerichtliche Überprüfung der behördlichen Handlungen zu ermöglichen, ist eine Dokumentation der Ereignisse wichtig. Dabei ist aber zu beachten, dass Film- und Fotomaterial auch zur Strafverfolgung dienen können, wenn darauf Menschen erkennbar sind.

2.
Sollte man von einer polizeilichen Maßnahme betroffen sein, sind lediglich die Angaben, die sich auch auf dem Personalausweis befinden, zu machen (Name, Geburtsdatum, allgemeine Berufsbezeichnung, Wohnort). Eine Verweigerung dieser Angaben wäre eine Ordnungswidrigkeit. Weitere Angaben zur vermeintlichen Tat oder zu deinen persönlichen Verhältnissen musst du nicht machen.

3.
Aktionen des zivilen Ungehorsams können zu Konfrontationen mit der Polizei führen. In diesem Rahmen können Abwehrhandlungen oder Nichtbefolgung von polizeilichen Anweisungen zu Anzeigen führen. Ebenso wie bei anderen Anzeigen sollten sich die Betroffenen bei den organisierenden Strukturen, z. B. bei der DGB-Jugend, melden um einen gemeinsamen solidarischen Umgang zu ermöglichen.

4.
Die im Vorfeld der Aktion vereinbarten Absprachen sollen bei der Aktion auch in schwierigen Situationen von allen Teilnehmer/-innen eingefordert werden.

"Mich wundert die teils hysterische Aufregung rund um zivilen Ungehorsam. Sich friedlich gegen rechtlich vielleicht zulässige, aber moralisch falsche und unerträgliche Situationen zu wehren, ist eine demokratische Tradition. Nicht nur in den Gewerkschaften; der berühmteste Vertreter dieser Protestform gilt heute als viel zitierter und weltweit bewunderter Staatsmann: Gandhi.
Christian Beck, Bundesjugendsekretär der IG Bauen Agrar Umwelt

Tipps

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Literaturhinweise
Altena, Bert/Dick van Lente (2009): Gesellschaftsgeschichte der Neuzeit 1750-1989. Freiheit und Vernunft. Stuttgart

Görtemaker, Manfred (1996): Deutschland im 19. Jahrhundert. Entwicklungslinien. 5., durchges. Aufl., Bonn

Schneider, Michael (2000): Kleine Geschichte der Gewerkschaften. Ihre Entwicklung in Deutschland von den Anfängen bis heute. Bonn

Filmhinweis
"Bread & Roses". GB 2000. Regie: Ken Loach

In der Reihe "Blickpunkt" sind bisher erschienen:
"Öffentliche Veranstaltungen ohne Störungen von Rechtsextremen"
"Argumentationen gegen den Kulturkampf von rechts außen"
"Neue Nazis tarnen sich – Sozialdemagogen auf der Spur"
"Extrem demokratisch"

Der Bundesjugendausschuss beschließt
Der DGB-Bundesjugendausschuss beschließt, dass die DGB-Jugend Aktionen des zivilen Ungehorsams als legitime Aktionen in gesellschaftlichen und betrieblichen Auseinandersetzungen ansieht und diese unterstützt.

Die DGB-Jugend sieht die aktuellen Blockadeaktionen gegen Naziaufmärsche als eine Form des zivilen Ungehorsams und als Auftakt einer theoretischen Debatte und praktischen Auseinandersetzung rund um das Potenzial von Aktionen des zivilen Ungehorsams für die Entwicklung neuer Arbeitskampfformen und Aktionen in weiteren gesellschaftlichen Auseinandersetzungen an.

Die DGB-Jugend setzt sich dafür ein, dass diese Diskussion auf einer theoretischen Ebene und anlassbezogen in den Mitgliedsgewerkschaften und dem DGB geführt wird. […]

[Wir] verstehen […] unter dem Begriff ziviler Ungehorsam: "Die bewusste Überschreitung von Normen zur Verhinderung oder Beseitigung von Unrechtssituationen in betrieblichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen". Für uns ist dabei klar, dass wir jede gewaltsame Eskalation grundsätzlich ablehnen und sich unsere Aktivitäten nicht gegen die Polizei richten."

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