Deutscher Gewerkschaftsbund

Betreuung

Im Betrieb solltest du von Anfang an eine*n feste*n Ansprechpartner*n haben, an den du deine Fragen richten kannst und der dich anleitet. Mit ihm*ihr solltest du zu Beginn des Praktikums absprechen, was du im Laufe der Zeit kennen lernen willst und Ihr solltet regelmäßig deine Erfahrungen, Fragen, Anregungen und seine*ihre Sichtweisen, Hinweise, Bewertungen austauschen.

Betriebsrat/Personalrat

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Der Betriebsrat/Personalrat vertritt die Interessen aller ArbeitnehmerInnen des Betriebes. Damit ist er explizit für dich zuständig, wenn du ein freiwilliges Praktikum absolvierst. Allerdings kann er auch Studierenden im Pflichtpraktikum weiterhelfen.

Der Betriebsrat/Personalrat ist erster Ansprechpartner bei arbeitsrechtlichen Problemen, er weiß, ob es betriebliche (Vergütungs-)Regelungen für Praktikantinnen gibt und er hilft, wenn du das Gefühl hast, dass die Tätigkeiten während deines Praktikums weit von dem abweichen, was eigentlich vereinbart wurde.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

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Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kann neben dem Betriebsrat/Personalrat bestehen. Sie vertritt die besonderen Anliegen der jungen Beschäftigten bis zum 25. Lebensjahr. Ob die JAV oder der Betriebsrat/Personalrat sich mit Praktikanten besser auskennt, hängt auch von der internen Arbeitsteilung ab.

Wenn es in dem Betrieb, in dem du dein Praktikum absolvierst, keinen Betriebsrat/Personalrat und auch keine JAV gibt oder wenn dir dort niemand weiterhelfen kann, solltest du Probleme mit KollegInnen besprechen, denen du vertraust. Darüber hinaus hilft dir bei allen arbeitsrechtlichen Fragen die zuständige Gewerkschaft, unsere Campus Offices und Hochschulinformationsbüros sowie unsere Online-Beratung.