Deutscher Gewerkschaftsbund
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Wenn du das Gefühl hast, in deinem Praktikum ausgebeutet zu werden, solltest du und kannst du dich wehren. Um zu wissen, welche Rahmenbedingungen okay sind, habe wir in einem Leitfaden definiert, was ein "Faires Praktikum" ausmacht.
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Im Betrieb solltest du von Anfang an eine/n feste*n Ansprechpartner*in haben, an den*die du deine Fragen richten kannst und der*die dich anleitet. Mit ihm/ihr solltest du zu Beginn des Praktikums absprechen, wie dein Praktikum verlaufen soll.
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Wenn das Praktikum nicht wie gewünscht verläuft, stellt sich die Frage nach eine vorzeitigen Beendigung des Praktikums, doch: Wie kann ich es beenden? Darf ich kündigen? Kann ich gekündigt werden?
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Die folgenden Regelungen gelten nur für die in der Studienordnung verpflichtend vorgeschriebenen Praktika, solange sie in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet werden (die Hochschule, an der du studierst, kann aber auch im Ausland liegen).
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Diese Praktika werden wie normale Arbeitsverhältnisse bei Studierenden behandelt. Es gelten die üblichen Regelungen fürs Arbeitsrecht. Der Kindergeldanspruch kann in dieser Zeit entfallen.
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Pflichtpraktika vor und nach dem Studium haben einen besonderen Status. Hier gelten eigenen Regelungen in der Sozialversicherung. Zudem gilt eine Praktiukmsvergütung als Einkommen.
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Hier gelten ebenfalls andere Regelungen als bei einem Praktikum, dass in der Studienordnung vorgeschrieben ist. Wo hast du den Status einer Praktikantin und wo hast du reguläre Arbeitnehmerrechte?
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