Deutscher Gewerkschaftsbund

Leitfaden für ein faires Praktikum

Für Praktikant*innen und Unternehmen, die ein Praktikum vergeben.

Das Praktikum dient in erster Linie dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen. Das Lernen steht im Vordergrund und darf nicht von der jeweiligen Arbeitsleistung der*dem Praktikant*in überlagert werden. Wenn die Arbeitsleistung gegenüber dem Erwerb beruflicher Erkenntnisse überwiegt, hat die*der Praktikant*in Anspruch auf volles Entgelt (§138 II BGB).

Abgrenzung von Praktika und regulären Arbeitsverhältnissen

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Das Praktikum ersetzt keinen regulären Arbeitsplatz. Ein Praktikum grenzt sich von einem regulären Arbeitsverhältnis dadurch ab, dass die*der Praktikant*in nicht fest in die tägliche Verrichtung der Arbeit eingeplant ist, sondern zusätzlich im Betrieb mitläuft. Ihre*seine Beschäftigung dient nicht in erster Linie dem Lohnerwerb.

Ausschreibung

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Praktikumsstellen sollen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Dazu gehört eine konkrete schriftliche Beschreibung des Praktikumsplatzes mit Angaben zu Einsatzstelle(n), Infrastruktur und Dauer.

Beschäftigung von Absolventinnen und Absolventen

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Der DGB lehnt Praktika von Absolvent*innen einer beruflichen Ausbildung oder eines Hochschulstudiums ab. Für diese Praktika gilt der gesetzliche Mindestlohn. Für Absolvent*innen sollen die Unternehmen reguläre Arbeitsverhältnisse bzw. Trainee- und Berufseinstiegsprogramme anbieten, die – wenn keine tarifvertraglichen Regelungen greifen – mindestens mit dem Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde vergütet werden.

Betreuung

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Die*der Praktikant*inwird während des Praktikums von einer Anleiterin/einem Anleiter betreut. Diese/dieser kümmert sich um die Interessen und Arbeitsinhalte der*des Praktikant*en*in. Die*der Praktikant*in erhält für die Dauer des Praktikums einen geeigneten Arbeitsplatz.

Dauer von Praktika

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Freiwillige Praktika sollten je nach Ausbildungsziel und -vielfalt höchstens drei Monate dauern. Die zeitliche Begrenzung auf drei Monate ermöglicht es Studierenden, während der Semesterferien praktische Erfahrungen zu sammeln – ohne ein Semester aussetzen zu müssen. Bei einer längeren Praktikumsdauer besteht die Gefahr, dass statt des Erwerbs neuer Fähigkeiten routinierte Arbeit in den Vordergrund des Praktikums rückt und reguläre Arbeitsstellen vernichtet werden.

Für Pflichtpraktika im Rahmen von Studiengängen gilt die in den Studienordnungen entsprechend festgesetzte Dauer von Praktika. Diese überschreitet derzeit ggf. die hier empfohlene Dauer von drei Monaten.

Vergütung von Praktika

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Die Gewerkschaftsjugend fordert: Es muss Schluss sein mit allen Ausnahmen!

Das sagt der Gesetzgeber: Für freiwillige Praktika vor dem Studiums oder der beruflichen Ausbildung muss für die ersten drei Monate eine angemessene Vergütung zum Bestreiten des Lebensunterhalts gewährt werden (§ 26 und § 17 Absatz 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz i. V. m. § 22 Mindestlohngesetz). Freiwillige Praktika während des Studiums sind dagegen für die Dauer der ersten drei Monate vom Mindestlohn ausgenommen.

Ab dem vierten Monat gilt für freiwillige Praktikumsverhältnisse vor und während des Studiums der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Tag des Praktikums haben all jene, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, welche nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder nach einem abgeschlossenen Studium geleistet wird. (§ 22 MiLoG)

Vertragliche Regelungen im Rahmen eines Praktikums

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Das Praktikum wird mit einem Vertragsverhältnis als "Praktikum zu Ausbildungszwecken" geregelt. Darin sind festgeschrieben:

  • Ausbildungsplan (Ablauf und Inhalt des Praktikums)
  • Beginn und Dauer des Praktikum
  • Dauer der Arbeitszeit (laut tarifvertraglicher Regelung oder Arbeitszeitgesetz)
  • Dauer des Urlaubs
  • Höhe der Vergütung
  • Kündigungsvoraussetzungen
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Zeugnis

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Nach Abschluss des Praktikums erhält die*der Praktikant*in ein Zeugnis (§ 630 "Pflicht zur Zeugniserteilung" BGB). Hier ist darauf zu achten, dass die darin enthaltenen Formulierungen keine negativen Auswirkungen auf zukünftige Arbeitsverhältnisse haben.