Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb oder der Dienststelle - euer eigener Betriebsrat bzw. Personalrat sozusagen. Sie achtet darauf, dass Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die Auszubildende betreffen, eingehalten werden.
Die JAV ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn irgendwas falsch läuft mit deiner Ausbildung, wenn du Rat, Hilfe oder Rückendeckung brauchst oder Ideen zur Verbesserung der Ausbildungssituation hast. Sie kümmert sich um die Qualität deiner Ausbildung und um deine Übernahme nach dem Ausbildungsende. Gewählt wird die JAV für zwei Jahre.
JAVi werden können alle Auszubildenden aus deinem Betrieb sowie alle anderen Beschäftigten, die jünger als 25 Jahre alt sind. Auch du! Wählen dürfen Jugendliche unter 18 und Auszubildende. Bedingung für eine JAV-Wahl ist, dass es fünf Wahlberechtigte gibt.
Wichtige Informationen für die JAV-Wahlen findest du auf dem JAV-Portal der Gewerkschaftsjugend.