Deutscher Gewerkschaftsbund

Gekündigt

Nach der Ausbildung in die Arbeitslosigkeit entlassen?

Hier ein paar Punkte, die du beachten musst.

  • Einen Aufhebungsvertrag oder die eigene Kündigung solltest du nie sofort unterschreiben, auch wenn der Chef dich dazu drängt. Die Konsequenzen kannst du in dieser Situation oft nicht überblicken. Also: Höflich um Aufschub bitten und ab zum Betriebsrat, deiner Gewerkschaft oder einer Arbeitsloseninitiative.
  • Nach Erhalt der Kündigung sofort zum Betriebsrat, deiner Gewerkschaft oder einer Arbeitsloseninitiative, um zu klären, ob gegen die Kündigung was zu machen ist. Schieb das nicht auf die lange Bank, denn es gibt Fristen, die du einhalten musst: z.B. gilt für eine Klage beim Arbeitsgericht eine Frist von drei Wochen.
  • Du musst dich beim Arbeitsamt schon dann melden, wenn du Kenntnis von der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses hast. Und zwar binnen sieben Tagen. Egal, ob die Kündigung erst zum Monatsende gilt oder gar unrechtmäßig ist.
  • Erst ab Eingang deiner Arbeitslosenmeldung hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Vorausgesetzt, du warst mindestens 12 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt.
  • Reicht das Geld von der Arbeitsagentur nicht, kannst du beim Jobcenter zusätzlich Hilfe beantragen.
  • Briefe vom Arbeitsamt oder Jobcenter solltest du ernst nehmen. Meistens musst du den Aufforderungen des Amtes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachkommen, sonst verlierst du Geld (Mitwirkungspflicht).
  • Für jeden Gang zum Amt, zum Anwalt oder zur Gewerkschaft gilt: Gut vorbereitet sein und alle Papiere dabei haben. Nichts ist ärgerlicher als Stunden im Flur gewartet zu haben und dann unverrichteter Dinge nach Hause gehen zu müssen, weil du irgend etwas vergessen hast. Im Zweifelsfall vorher anrufen und fragen, was du mitbringen sollst.

 

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