Konflikte und Reibereien am Ausbildungsplatz kommen leider sehr häufig vor. Nicht bei jedem Konflikt handelt es sich um Mobbing. Um von Mobbing zu sprechen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Vorfälle müssen häufig und wiederholt auftreten (ca. einmal die Woche) und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (mindestens ein halbes Jahr). Es muss sich um eine zielgerichtete, systematische und längerfristige Schikane/Diskriminierung handeln, die entweder von einer Person oder von einer Personengruppe ausgeht.
Wenn mehrere der folgenden Punkte auftreten und das über einen längeren Zeitpunkt, ist das ein Anzeichen für dich, dass du gemobbt wirst:
- Ich höre oft unbegründete Kritik an der Arbeit oder am Privatleben, auch auf meine Nachfrage wird diese nicht genauer begründet.
- Ich werde ständig unterbrochen und habe keine Möglichkeit mich zu äußern.
- Ich werde vor KollegInnen lächerlich gemacht und bloßgestellt.
- Ich werde beleidigt.
- Ich erhalte Drohungen, auch Androhung von körperlicher Gewalt.
- Wenn ich den Raum betrete, verstummen regelmäßig die Gespräche der KollegInnen. Ich werde wie Luft behandelt.
- Meine Arbeit wird sabotiert und behindert. Ich erhalte Aufgaben, die meinen Qualifikationen übersteigen oder sinnlose Aufgaben.
- Ich werde sexuell belästigt.
Die Folgen von Mobbing für die betroffenen Personen können sich ganz unterschiedlich äußern. Diese können von innerer Unruhe über Schlafstörungen, depressive Verstimmungen, Angstsymptome bis hin zu körperlichen Symptomen, wie z. B. Magen-/Darm- oder Herz-/Kreislaufproblemen, führen.
Der Umgang mit Mobbing hängt von der jeweiligen Persönlichkeit der Betroffenen und der konkreten Situation ab, daher gibt es keine für alle allgemein gültigen Regeln. Wichtig ist aber, dass du, wenn du von Mobbing betroffen bist, dagegen aktiv wirst.
Wehr dich!
Am wichtigsten dafür ist: Hol dir Unterstützung und Rückendeckung von außen. Sprich mit Menschen deines Vertrauens über deine Probleme am Ausbildungsplatz, es ist wichtig, dass du mit deinen Problemen nicht allein bleibst.
- Du solltest möglichst früh Stellung beziehen, wenn du mit dem Verhalten von KollegInnen oder Vorgesetzten dir gegenüber oder auch gegenüber anderen nicht einverstanden bist. Sage klar und deutlich, wenn du etwas nicht in Ordnung findest und benenne genau, was es ist! Wenn du das gerade nicht kannst, dann hol dir Unterstützung dazu, z. B. jemanden von deiner Jugend- und Auszubildendenvertretung oder dem Betriebsrat. Vielleicht hast du auch eineN BerufsschullehrerIn, der/dem du vertraust.
- Bitte die Person, von der das Problem ausgeht, zu einem Gespräch. Überlege dir vor dem Gespräch einige Situationen und Beispiele, in denen das Verhalten der Person besonders verletzend und offensichtlich war. Beginne in dem Gespräch deine Sätze mit „Ich“. Sage also nicht: „Sie kritisieren mich ständig!“ sondern „Ich fühle mich ständig von Ihnen kritisiert und oft empfinde ich die Kritik als nicht gerechtfertigt!“. Versuche sachlich und selbstkritisch zu bleiben. Das Gespräch solltest du nicht alleine führen. Es ist sehr empfehlenswert, eine Person deines Vertrauens oder bestenfalls ein Betriebsratsmitglied mitzunehmen. Es ist auch empfehlenswert, das Gespräch zu protokollieren.
- Überhaupt ist es hilfreich, wenn du anfängst, ein detailliertes Tagebuch zu führen, in dem du die Vorkommnisse dokumentierst. Wer hat was, wann zu wem gesagt und wer war noch dabei? Oder wer hat wann was getan und wer war noch dabei? Auf dieses Tagebuch kannst du dann als Nachweis zurückgreifen, wenn du dich wehren willst.
- DeinE AusbilderIn hat dir gegenüber eine Fürsorgepflicht; d. h. er/sie hat die Pflicht dich vor seelischer und körperlicher Gefährdung zu schützen. Sie/er muss deine Anliegen ernst nehmen und du kannst sie/ihn um Hilfe bitten. Diese Möglichkeit solltest du unbedingt auch in Anspruch nehmen. Falls deinE AusbilderIn dein Anliegen nicht ernst nimmt, kann das für dich auch ein Kündigungsgrund darstellen.
- Wenn die Belastung zu groß wird und du krank wirst oder psychische Probleme bekommst, solltest du einen Arzt aufsuchen und dich krank schreiben lassen.
- Wenn du deinen Ausbildungsplatzwechseln musst, weil du gemobbt wirst, hast du eventuell Anspruch auf Schadensersatz gegenüber deinem Betrieb. Hier solltest du dich auch unbedingt an deine zuständige Gewerkschaft wenden.
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