Deutscher Gewerkschaftsbund

Abmahnung

Mit einer Abmahnung bringt deinE AusbilderIn zum Ausdruck, dass er oder sie mit deiner Leistung oder deinem Verhalten nicht zufrieden ist. Das kann in manchen Fällen gerechtfertigt sein, dann muss die Abmahnung auch formal richtig sein. Es muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Da der/die AusbilderIn auch „erzieherische Pflichten“ hat, musst du auch bei problematischen Situationen die Chance bekommen dazuzulernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern! Es gibt eine Faustregel, die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen. Daher muss dich deinE AusbilderIn schon in der ersten Abmahnung darauf hinweisen, dass dir die Kündigung droht, falls du deine Leistung oder dein angemahntes Verhalten nicht änderst. Eine Ausnahme besteht bei groben Vergehen wie Diebstahl, dann kann dir auch direkt ohne Abmahnung gekündigt werden. Du solltest eine Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen und versuchen, deine Leistung oder dein Verhalten im angesprochenen Bereich zu verändern.

In manchen Fällen ist die Abmahnung auch nicht gerechtfertig: Das ist dann der Fall, wenn sie inhaltlich falsch ist und du die Sache ganz anders siehst. Eine Abmahnung kann aber auch rechtlich ungerechtfertigt sein. Eine Abmahnung wegen schlechter Noten ist zum Beispiel in der Regel ungerechtfertigt, wenn du in der Schule nicht gut bist, obwohl du den Unterricht besuchst und lernst. Auch ist es normal, dass Auszubildende (vor allem im ersten Ausbildungsjahr) Fehler machen, denn schließlich sind sie ja im Betrieb um zu lernen.

Wenn du eine ungerechtfertigte Abmahnung bekommen hast, kannst du dich dagegen wehren und eine Gegendarstellung schreiben. Manchmal kann es aber auch klug sein, die Abmahnung einfach hinzunehmen. Nach frühestens eineinhalb Jahren verliert die Abmahnung dann ihre Gültigkeit. Achtung: Falls es plötzlich Abmahnungen hagelt, kann das ein Zeichen dafür sein, dass deinE AusbilderIn dich loswerden will. Dann solltest du dich umgehend an deine Gewerkschaft wenden und dich beraten lassen.

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