Deutscher Gewerkschaftsbund

Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag ist ein sehr wichtiges Dokument. Gemäß §11 Berufsbildungsgesetz muss er neben einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, sowie dem Ziel der Berufsausbildung auch noch die folgenden Punkte enthalten:

  • Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • Ein allgemeiner Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen die Anwendung finden

Es kommt leider vor, dass einige Betriebe die Pflicht dem Ausbildungsvertrag eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (betrieblicher Ausbildungsplan) beizufügen vernachlässigen. Wenn deinem Vertrag kein Ausbildungsplan angehängt war, solltest du spätestens nach der Probezeit darauf bestehen, dass er angefertigt, dir ausgehändigt wird und er dann auch entsprechend eingehalten wird. Dem Ausbildungsvertrag lassen sich auch Verweise auf eventuell bestehende Tarifverträge entnehmen. Über die zuständige Gewerkschaft lässt sich am einfachsten prüfen, was alles in dem Tarifvertrag drinsteht und was dir folglich noch so zusteht.

In einigen Fällen kann es passieren, dass sich auch so genannte nichtige Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag finden. So ist beispielsweise die Vereinbarung, dass du nach der Ausbildung deinen Beruf nicht oder nur beschränkt ausüben darfst, nicht erlaubt. Auch Klauseln, die vorsehen, dass du für die Ausbildung etwas bezahlen sollst und Vertragsstrafen androhen sind ungültig. Dasselbe gilt für Vereinbarungen, nach denen ein Schadensersatz beschränkt oder ausgeschlossen oder sogar in Pauschalbeträgen vorher festgesetzt wird.

Gesetzliche Grundlage:

  • §10, §11 und §12 BBiG

 

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