Am Ende der Ausbildung erhält jede_r Auszubildende ein Zeugnis, das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dieses ist für bevorstehende Bewerbungen sehr wichtig. Darum sollten Azubis dieses stets einfordern und notfalls sogar schriftlich geltend machen. Gewerkschaften bieten dabei Unterstützung.
Der/die Ausbilder_in muss das Zeugnis eigenhändig unterschreiben, die Erstellung vollständig elektronischer Zeugnisse mit gescannter Unterschrift ist nicht erlaubt. Man unterscheidet das qualifizierte Zeugnis von einem einfachen Zeugnis. Letzteres enthält keine Bemerkungen über Verhalten und Leistungen des Azubis/der Azubine. Es enthält nur die sachlichen Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisher erworben wurden.
Sofern die Auszubildenden es verlangen, sind die Ausbildenden dazu verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Hier werden Verhalten und Leistung der Auszubildenden bewertet und kommentiert. Da dieses üblich ist, sollten Auszubildende unbedingt auf die Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses bestehen. Es muss stets wohlwollend formuliert sein, was bedeutet, dass die Ausbildenden die bestmögliche Beurteilung geben müssen, ohne dabei die Unwahrheit zu sagen. Geheimcodes, die dazu dienen verschlüsselt eine schlechte Meinung zum Besten zu geben sind mittlerweile verboten. Das macht die Sache aber nicht leichter, weil niemand genau weiß, wer sich daran hält. Ein Arbeitszeugnis richtig zu lesen, ist daher eine Sache für Profis. Gewerkschaft bieten den Service an Arbeitszeugnisse auf Codes zu überprüfen. Werden welche gefunden, können die Auszubildenden die Erstellung eines neuen Arbeitszeugnisses verlangen. Bestimmte Informationen wie Krankheitszeiten haben beispielsweise im Arbeitszeugnis nichts zu suchen.