Deutscher Gewerkschaftsbund

Ausbildungziel

Für jeden Beruf gibt es eine Ausbildungsordnung und einen Ausbildungsrahmenplan in dem ganz genau drin steht, was du während deiner Ausbildung lernen musst. Die Inhalte der Ausbildung sind dabei bundesweit gleich. Dein Betrieb muss diesen Ausbildungsrahmenplan vor Beginn deiner Ausbildung in einen betrieblichen Ausbildungsplan „übersetzen“, d. h. ihn auf die konkreten betrieblichen Gegebenheiten anpassen.

In dem betrieblichen Ausbildungsplan muss auch stehen, wie viel Lernzeit für welche Inhalte im Betrieb vorgesehen sind. Anhand deines Berichtsheftes kannst du regelmäßig überprüfen, ob du auch tatsächlich die Inhalte lernst, die vorgesehen sind und zu deinem Ausbildungsziel gehören.

Gesetzliche Grundlage:
  • Ausbildung gemäß Ausbildungsziel: § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG (Pflichten des Ausbildenden)
  • Mitwirkungspflicht: § 13 BBiG (Pflichten des Auszubildenden)

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