Mit ihrer Mission "Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz" war die DGB-Jugend - vorerst - erfolgreich.
Von Benjamin Krautschat
© Simone M. Neumann
"Der Jugendarbeitsschutz in Deutschland hat ein hohes Niveau. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe setzt sich dafür ein, dieses hohe Niveau zur Sicherheit und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Arbeit zu erhalten. Insbesondere wird eine Erweiterung der Nachtarbeit oder eine stärkere Ausdehnung der Arbeitszeit nicht befürwortet."
Zu diesem Ergebnis kam nach fünfjähriger Arbeit die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Nach zahlreichen Expertenanhörungen, Gesprächen mit den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften und drei in Auftrag gegebenen Forschungsprojekten hat die Arbeitsgruppe nun nach knappen fünf Jahren ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen werden hier kurz und übersichtlich analysiert. Die Ergebnisse der drei in Auftrag gegebenen Forschungsprojekte1 unterstreichen insgesamt die gesundheitliche Bedeutung des Jugendarbeitsschutzes:
- 33,7 Prozent der Jugendlichen haben in dem Zeitraum mindestens einmal später als 22 Uhr gearbeitet
- 51 Prozent der Jugendlichen hatten in dem Zeitraum mindestens einmal eine höhere tägliche Arbeitszeit als neun Stunden
- 71,3 Prozent der Jugendlichen arbeiteten während der Aufzeichnungszeit in mindestens einer Woche mehr als 40 Stunden
- 22,2 Prozent hatten nie einen freien Sonntag
- bei 9,7 Prozent war die tägliche Ruhezeit immer kürzer als gesetzlich geregelt und bei 17,1 Prozent wurden die Ruhepausen nie eingehalten.
Da in den vergangenen Jahren besonders der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) eine "Flexibilisierung" des Jugendarbeitsschutzgesetzes gefordert hatte, wurde in dem Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein besonderer Blick auf diese Branche gerichtet. Dabei bezieht der Abschlussbericht eindeutig Stellung. Der zunehmend von der DEHOGA beklagte Mangel an Auszubildenden und die damit steigende Anzahl unbesetzter Ausbildungsplätze wird anhand verschiedener Untersuchungsergebnisse – unter anderem auch dem Ausbildungsreport der DGB-Jugend – mit den schlechten Arbeitsbedingungen in der Branche in Zusammenhang gebracht.
Der Logik der DEHOGA, dass eine weitere Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzgesetzes neue Anreize für junge Menschen bieten würde, eine Ausbildung in der Branche zu beginnen, folgt die Arbeitsgruppe daher nicht, sondern sieht vielmehr die Gefahr, dass "noch weniger Jugendliche als bisher eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben würden."
Am Ende ihrer Arbeit kommt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu einer ganzen Reihe an Empfehlungen, die insgesamt die Bedeutung und Wichtigkeit des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterstreichen. Alle wesentlichen Inhalte des Gesetzes sollen beibehalten werden. An einigen wenigen Punkten spricht sich die Arbeitsgruppe für kleinere "Flexibilisierungen" aus, an anderen Punkten eher für eine Stärkung der bisherigen Regelungen. Die meisten Vorschläge beziehen sich aber auf eine bessere Verständlichkeit und Eindeutigkeit der gesetzlichen Regelungen. Erwähnenswert sind die folgenden Vorschläge:
Im Kern spricht sich die Arbeitsgruppe damit weiterhin für einen starken Jugendarbeitsschutz und gegen weitere Ausnahmeregelungen oder Arbeitszeitverlängerungen aus. Die erarbeiteten Änderungsvorschläge werden dabei als nicht grundlegend angesehen, weshalb nach ihrer Einschätzung kein "unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht".
Aus Sicht der Betroffenen ist es zu begrüßen, dass es zu keinen weiteren Einschränkungen und Flexibilisierungen gekommen ist. Wünschenswert wäre es gewesen, die bereits bestehenden zahlreichen Ausnahmen weiter einzuschränken.
Erschreckend ist aber vor allem die im Rahmen der Forschungsprojekte festgestellte Vielzahl an Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Da die geschriebene Form des Gesetzes allein den Jugendlichen noch keinen Schutz gewähren kann, sondern dieser erst durch die Einhaltung und im Zweifelsfall auch Überprüfung der zuständigen Stellen durchgesetzt werden kann, fordert die DGB-Jugend hier eine höhere Wachsamkeit bei den Behörden und ein schnelleres Reagieren bei der Meldung von Missständen.
1"Ärztliche Untersuchungen von jungen Menschen unter achtzehn Jahren im Hinblick auf ihre Gesundheit und Entwicklung im Arbeitsleben in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten", "Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen am Abend und in den Nachtstunden" und "Auswirkungen der Arbeit von Jugendlichen in den frühen Morgenstunden".
Die Arbeitsgruppe wurde 2006 von der damaligen schwarz-roten Regierung als Reaktion auf die zunehmende Forderung nach einer "Flexibilisierung des Jugendarbeitsschutzes" eingesetzt. Die Forderung ging von Teilen der Wirtschaft aus, besonders der Hotel- und Gaststättenbranche, die das Jugendarbeitsschutzgesetz als ein "Ausbildungshemmnis" sehen.
Neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beteiligten sich elf Bundesländern unter Einbindung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin an der Arbeitsgruppe. Von der Arbeitsgruppe war in der Öffentlichkeit lange Zeit nichts zu hören, allerdings positionierte sich die derzeitige schwarz-gelbe Regierung in ihrem Koalitionsvertrag mit dem Satz: "Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut."
Um den Jugendarbeitsschutz nicht weiter auszuhöhlen, sondern sich im Gegenteil für eine Stärkung des Gesetzes einzusetzen, startete die DGB-Jugend die (Postkarten-)Aktion "Hände weg vom Jugendarbeitsschutzgesetz". Wie das Ergebnis nun zeigt mit Erfolg.
Benjamin Krautschat ist der Ausbildungsexperte der DGB-Jugend.
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