Belehrungen, Anordnungen und zahlreiche Schilder im Betrieb weisen dich immer wieder darauf hin, dass Arbeitsschutzmaßnahmen wichtig für die Unfallverhütung sind. Diese Maßnahmen erscheinen dir vielleicht übertrieben, aber sie dienen deinem Schutz und sollten auf jeden Fall eingehalten werden, um Schäden vorzubeugen. Auszubildende sind fast doppelt so häufig von Unfällen im Betrieb betroffen, weil sie neu und oft noch unerfahren sind.
Im Arbeitsschutzgesetz stehen grundlegende Schutzvorschriften, an die sich jeder Betrieb halten muss. Das Gesetz verpflichtet deinen Arbeitgeber, die Gefährdungen im Betrieb zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. So müssen dir und deinen Kolleginnen und Kollegen z. B. Arbeitsschutzkleidung, wie Handschuhe, Schutzhelme und -brillen, kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Genaueres regelt die Arbeitsstättenverordnung. Sie gibt an, wie Arbeitsplätze gestaltet sein müssen. Sie müssen beispielsweise eine bestimmte Größe haben und vor schädlichen Einflüssen, wie Gasen, Dämpfen, Staub und Lärm, geschützt sein. Darüber hinaus müssen gesonderte Pausen-, Umkleide- und Sanitärräume vorhanden sein. Besondere Schutzbestimmungen gelten auch für den Umgang mit gefährlichen Stoffen, die z. B. giftig, ätzend, reizend oder krebserregend sind. Diese Stoffe müssen vom Hersteller besonders gekennzeichnet sein, damit im Betrieb wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Diese Regelungen werden auch durch die Gewerbeaufsichtsämter überprüft.
Für jugendliche Azubis unter 18 gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz weitere Regeln vor: So dürfen Jugendliche keine gefährlichen Arbeiten beispielsweise verbunden mit schädlichem Lärm, außergewöhnlicher Hitze oder sittlichen Gefahren ausüben. Auch die Arbeit im Akkord ist verboten, wenn sie nicht zum Zweck der Ausbildung erforderlich ist.