Tarifverträge regeln die wesentlichen Grundlagen eines Arbeitsverhält¬nisses. Sie werden zwischen Gewerkschaften auf der einen und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern auf der anderen Seite abgeschlossen. In Tarifverträgen sind viele zentrale Aspekte geregelt:
Darüber hinaus können in ihnen auch Zulagen und Zuschläge (z. B. für Mehrarbeit, Nacht- und Schichtarbeit), Weiterbildungsansprüche und vieles mehr verabredet werden.
An einen Tarifvertrag sind nur die Vertragspartner gebunden. Auf der Seite der Arbeitgeber heißt, dass nur diejenigen, die auch Mitglieder des Arbeitgeberverbandes sind an die Regelungen gebun¬den sind. Auf der Seite der ArbeitnehmerInnen bedeutet dies, dass nur diejenigen ArbeitnehmerInnen, die Mitglied der Gewerkschaft sind, einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf die tariflichen Leistun¬gen haben. Um keinen Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt zu schaffen, wenden aber die meisten Arbeitgeber Tarifverträge auf alle Beschäftigten an. Wichtig ist aber: Wer nicht in der Gewerkschaft ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Tarifvertrag!
Gesetze regeln nur den allgemeinen Rahmen, Tarifverträge werden für die Beschäftigten einer Branche abgeschlossen und gehen von deren konkreten Arbeitsbedingungen aus (z. B. extra Bezahlung für Mehrarbeit am Wochenende). Vieles ist auch gesetzlich nicht geregelt (z. B. Übernahme, genaue Höhe der Ausbildungsvergütung). Wichtig ist, dass die Regelungen von Tarifverträgen für dich immer besser sind als die gesetzlichen Regelun¬gen (z. B. beim Urlaub: hier regeln Tarifverträge meist 6 Wochen statt den gesetzlichen 4 Wochen).
Das sogenannte Günstigkeitsprinzip, das im Arbeits- und Sozialrecht gilt, regelt, dass für dich immer die für dich günstigsten Regelungen gelten: Der günstigere Urlaubsanspruch eines Tarifvertrags gilt also statt des Bundesurlaubsgesetzes. Ebenso können auch Betriebsvereinbarungen oder Einzelausbildungsverträge günstigere Bedingungen beinhalten und gelten für diese Beschäftigten.
Die Regelungen von guten Tarif¬abschlüssen sind zudem besonders wichtig, weil sich Gesetze in der Vergangenheit häufig an bestehenden Tarifverträgen der Gewerkschaften orientierten (z. B. darf die Höhe der Ausbildungsvergütung maximal 20 % unter dem üblichen Tarifvertrag liegen), immer wieder kommt es auch vor, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden und dann für alle Beschäftigten der entsprechenden Branche gelten.
Gesetze können in Parlamenten jederzeit geändert werden und sind von politi¬schen Mehrheiten abhängig. Tarifverträge werden von Gewerkschaften erkämpft und sind von der Durchsetzungsmacht der Gewerkschaften abhängig. Wir haben sie also selbst in der Hand. Gewerkschaften setzen sich trotzdem weiter dafür ein, dass auch die gesetzlichen Bedingungen für alle verbessert werden.