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Dr. Azubi

Ausbildungsvergütung

Warum bekommen ausländische Azubis  3 Jahre das gleiche Gehalt für die ganzen 3 Jahre

RE: Ausbildungsvergütung

Hallo!

Vielen Dank für deine Nachricht im Forum! Wir freuen uns, dass du dich mit deinem Anliegen an uns wendest und ich hoffe ich kann dir weiterhelfen.

Die Vergütung für Azubis muss von Gesetzeswegen jährlich ansteigen, daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass Azubis schon im ersten Jahr das Gehalt eines Azubis im Dritten Jahr bekommen. Das Gehalt was sie im Ersten bekommen, müsste sich ja dennoch jedes Jahr steigern.

Es besteht auch keine gesetzliche Grundlage dafür, Azubis aufgrund fremde Staatsbürgerschaft ein höheres Gehalt gewähren zu müssen und macht daher für Ausbilder*innen wirtschaftlich keinen Sinn.

Falls du aber mit deiner Ausbildungsvergütung unzufrieden bist oder unsicher bist ob du zu wenig bekommst, solltest du folgendes beachten:

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist von Beruf zu Beruf sehr unterschiedlich.

Leider gibt es zudem immer noch ziemliche Unterschiede zwischen Ost und West. Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Die Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen (§ 17 Berufsbildungsgesetz). Häufig sind die Ausbildungsvergütungen in einem Tarifvertrag festgelegt.

Wichtig: Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfragen, ob es für deinen Ausbildungsberuf einen bindenden Tarifvertrag gibt. Aber auch, wenn für deinen Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag gilt, muss deine Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der in deiner Branche üblichen tariflichen Vergütung betragen. Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, klagt sie die Ausbildungsvergütung für dich ein. Kümmere dich frühzeitig darum, denn oft kann man die Vergütung nur für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend einfordern!

Als Orientierungshilfe bieten wir dir folgendes: https://www.bibb.de/de/12209.php

Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:

ver.di – Bezirk Halle/Saale

Augustastraße 5

06108 Halle/Saale

Tel.: 0345 / 2149-761

E-Mail: service.sat@verdi.de

Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.

Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße

Dr. Azubi

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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