Nebenjob während schulischer Ausbildung
Hallo Dr. Azubi.
Ich habe eine schulische Ausbildung an einer privaten Schule begonnen und gekündigt. Kündigung wurde zum 31.01.2024 bestätigt. Nun möchte ich arbeiten gehen (Einzelhandel/30 h Woche). Darf ich dies tun, trotz dem bis zum 31.01.2024 bestehenden Ausbildungsverhältnisses?
Ich hätte ja den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerstatus und wäre Schüler zugleich.
Danke im Voraus!
RE: Nebenjob während schulischer Ausbildung
Hallo!
Vielen Dank für deine Anfrage, wir freuen uns dass du dich mit deinem Anliegen an uns wendest und ich hoffe ich kann dir weiterhelfen.
Grundsätzlich sind wir in diesem Forum keine Expert*innen für schulische Ausbildungen, vor allem weil schulische Ausbildungen der Gesetzgebung der einzelnen Länder unterliegen.
Dennoch könnte es einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis nur entgegenstehen, wenn es landesgesetzliche Spezialgesetze oder vertraglich Vereinbarungen gebe, die dir das konkret verbieten.
Im Normalfall entsteht ein Konflikt durch zwei Beschäftigungen nur, wenn der erste Betrieb mit der Beschäftigung nicht einverstanden ist. Da sowohl deine Ausbildungsstelle, als auch dein künftiger Betrieb für deine Sozialversicherung zuständig sein könnten, solltest du beide Stellen darüber informieren, damit du richtig versichert wirst, von der zuständigen Stelle. Es trifft dich in diesem Sinne auch eine Informationspflicht, falls beide Stellen darum konkurrieren könnten.
Um bezüglich der länderspezifischen Gesetze Sicherheit zu gewinne, würde ich dir raten, dich direkt an deine Gewerkschaft in deiner Nähe zu wenden, um dich ausführlich beraten lassen möchtest. Hier ist ein Kontakt für dich:
ver.di – Bezirk Nordhausen
Neustadtstraße 6
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 / 46728-11
E-Mail: service.sat@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!