Deutscher Gewerkschaftsbund

Nach Berufsschule zum Teammeeting

Hallo Dr. Azubi, erstmal cool das ihr hier Rede und Antwort zu offenen Fragen von Azubis steht, danke für diese Arbeit.
Mein Anliegen betrifft weniger mich eher meine Schützlinge. Ich bin bereits ausgelernt allerdings der Vositzende der JAV in meinem Betrieb.
Heute kam ein Azubi auf mich zu und fragte ob er Überstunden schreiben darf für das Teammeeting mit ihren Ausbilder. Der besagte Azubi hatte Berufsschule, 6x45min Unterrichtszeit + die Pausen. Der Ausbilder verneint die Überstunden. Meiner Ansicht nach zählt ein Berufschultag mit mehr als 5 Stunden als voller Arbeitstag, somit wären Überstunden fällig. Allerdings finde ich keine konkreten Aussagen dazu im §15 des BBiG oder anderen §. Können Sie mir bitte weiterhelfen, ob dem Azubi die 2 Überstunden zustehen oder nicht? Das wäre sehr hilfreich. Vielen Dank und beste Grüße

kJones: 25.05.2023 |
  • RE: Nach Berufsschule zum Teammeeting

    Hallo lieber Azubi,

    schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet hast. 

    Seit dem 01.01.2020 wird die Berufsschulzeit unabhängig vom Alter angerechnet. Damit ist auch die Anrechnung für volljährige Auszubildende gesichert. Sie dürfen nach einem langen Berufsschultag nicht mehr zurück in die Arbeit. 

    Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden von min. 45 Minuten umfasst, muss mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet werden (§ 15 Berufsbildungsgesetz, § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten Tag nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Unter Umständen kann es sein, dass du an diesem Tag noch in die Arbeit musst. In diesem Fall wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb ebenfalls auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen – nämlich weniger als 30 Minuten - kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen.

    Etwas anderes gilt bei Blockunterricht: Beträgt der Unterricht in der Blockwoche mindestens 25 Stunden und sind diese auf fünf Tage verteilt, wird die Blockwoche mit der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit angerechnet. Während der Blockwoche sind allerdings betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden in der Woche zulässig.

    Grundsätzlich gilt immer: An einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschultag dürfen Auszubildende nicht beschäftigt werden. 

    Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen. Jetzt ist die Frage die ich mir stelle besteht Block oder Teilzeitunterricht? 

    Jetzt Gewerkschaftsmitglied werden!

    Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat. Solltest du kein Einkommen haben (also keinen Ausbildungsvertrag) gibt es pauschale Beiträge. Ein Kontakt in deiner Nähe ist:

    Verdi Sitz des Landesbezirks Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
    Karl-Liebknecht-Straße 30-32
    04107 Leipzig

    Tel.: 0341/52901-0
    Fax: 0341/52901-500
    E-Mail: service.sat@verdi.de

    Da kannst du einfach anrufen, nach einem_r Jugendsekretär_in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst....

    Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

    Liebe Grüße

    Dr. Azubi

    P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

    Dr. Azubi: 27.05.2023


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