Unterjährige Ausbildung
Nachdem ich in meinem letzten zwischenzeugniss einen Notendurchschnitt von 1.18 hatte und auch im praktischen Bereich der Ausbildung sehr gut dar stehe, kam mir der Gedanke mich auf mein Recht die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen, zu berufen.
eine Nacht drüber geschlafen, der Gedanke lies mich nicht los, vorallem weil ich mich in der Berufsschule derart unterfordert fühle, dass ich bereits Bauchschmerzen bei dem Gedanken an Berufsschule bekomme.
Schnell hatte ich den Schulleiter und Ausbildungsberater gefragt wie es denn aussehen würde, da sich mein Betrieb bereits positiv zu dieser Idee geäußert hatte. Die Antwort die ich erhielt war nicht sonderlich erfreulich und ein nett umschriebenes: das ist uns zu viel Aufwand, für eine Person eine Prüfung zu machen...
so richtig lies es mich nicht los, daher habe ich ihn letzte Woche noch einmal darauf angesprochen, gefragt ob es nicht einer meiner Rechte als Azubi ist und bekam eine Aussage wie: hahah ne, wir haben lange genung gesucht um sicher zu stellen das es nicht ihr Recht ist. Mit der Begründung das die Forstwirtschaft dafür zu klein sei. Es sei auch nicht möglich für mich in einem anderen Bundesland die Prüfung abzulegen.
nun meine Frage: kann man es mir wirklich verneinen und wenn ja, kann man mich vielleicht von der Berufsschule befreien(Fachhochschule habe ich bereits und bin damit ja theoretisch nicht mehr schulpflichtig?)
T.L.:
24.05.2023
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RE: Unterjährige Ausbildung
Hallo lieber Azubi,
schön, dass du dich an Dr. Azubi gewendet. Du kannst dich von bestimmten Fächern befreien lassen, da musst du einen Antrag stellen und dein Betrieb und Schule müssen da zustimmen.
In diesem Fall musst du dann auch keine Prüfung schreiben
Bitte wende dich an deine Gewerkschaft und lass dich dort beraten. Dann bist du in guten Händen falls wirklich etwas passiert:
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Verdi Sitz des Landesbezirks Nord
Hüxstraße 1
23552 Lübeck
Tel.: 0451 8100-6
Fax: 0451 8100-888
E-Mail: service.nord-hh@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem_einer Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monate.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 25.05.2023