Urlaub Außerhalb der Ferien
Lieber Dr.Azubi,
ich bin Azubi im 2 Lehrjahr (komme dieses Jahr ins 3) und mache die Ausbildung beim Zahnarzt. Ich habe 25 Urlaubstage im Jahr. Nun habe ich und meine Kolleginen letztes Jahr im Oktober 2020 einen Antrag auf Urlaub gestellt und haben somit auch alles geplant. Jetzt ist es schon Mitte Januar und wir haben immer noch keine Gehnehmigung. Mein Cheff ist vor 1 Woche angekommen und sagte das er die Praxis Ende Februar schließen wird und wir hiermit Urlaub abgeben müssen. Das Problem ist die Meisten Kolleginnen haben kein Resturlaub mehr und ich ebenso. Da ich weiß das Azubis in den Ferien ihren Urlaub nehmen sollen ist meine Frage jetzt : Wenn ich außerhalb der Ferien nehme und mitten in der Woche zur Schule muss ist es ja kein Urlaub für mich. Meine Lehrerin hatte mich mal aufgeklärt das wenn mein Cheff meinen Urlaub Außerhalb der Ferien verplant muss er mir somit den Tag an dem ich zur Schule gehe also einen Tag extra Urlaub geben... ist das Rechtlich oder stimmt das? Er hat mir insgesamt 8 Tage dieses Jahr verplant. Ich hoffe auf ihre Antwort.
Danke im Vorraus
MFG
Viktoria Demirovic
Viktoria Demirovic:
13.01.2021
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RE: Urlaub Außerhalb der Ferien
Hallo Viktoria!
Vielen Dank für deine Anfrage im Forum. Gerne helfen wir dir.
Nach § 15 Berufsbildungsgesetz muss dein Chef dich für die Berufsschule freistellen. Daraus folgt im Umkehrschluss, dass Berufsschulzeit Arbeitszeit ist. Du musst also für die Zeit die du in der Berufsschule bist keinen Urlaub nehmen.
Allerdings musst du hier genau aufpassen wie lange du an den jeweiligen Tagen in der Berufsschule gewesen wärst.
Wenn du weitere Unterstützung oder Rückendeckung brauchst, kannst du dich auch jederzeit an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:
Ver.di Braunschweig
Wilhelmstr. 5
38100 Braunschweig
Tel.: 0531/24408-0
Fax: 01805/837343 25500
E-Mail: service.nds-hb@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem_r Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst.... Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monate.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/wer-wir-sind
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Hier kannst du Mitglied werden
https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dr. Azubi: 14.01.2021