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Dr. Azubi

Überstunden abfeiern

Hallo!

Ich hätte eine Frage bezüglich Überstunden. 

Ich habe ein paar Überstunden. Ich wollte die abfeiern aber meine Ausbildungleitung hat mir gesagt, dass ich die Überstunden nicht am Montag und Freitag abfeiern darf mit der Begründung, dass die Kollegen blöd gucken würden, dass die Azubis am Anfang der Woche schon früher nach Hause  gehen und Freitags weil wir da nur bis 13 Uhr arbeiten müssen...

Dann habe ich gefragt, ob ich an einem Tag 2 Stunden früher gehen kann, da ich ja Überstunden habe, wurde mir gesagt das geht nicht, da wir Azubis nur 1 Stunde pro Tag früher gehen dürfen und dürfen auch nicht später kommen...

Am Rande wollte ich noch sagen, dass ich an einem Tag 11,5 Stunden arbeiten war. Deswegen die Frage darf der Betreib mir sagen wie ich meine Überstunden abfeiere? Schließlich darf ich 3 Stunden länger arbeiten aber keine 2 Stunden früher gehen...

Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

RE: Überstunden abfeiern

Hallo lieber Azubi,

schön, dass Du dich an Dr. Azubi wendest.

Erstmal ein paar allgemeine Dinge zu Überstunden:

Das mag sich jetzt für viele Azubis seltsam anhören aber: Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeiter*innen - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein*e Ausbilder*in oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!

Wenn du Überstunden freiwillig machst, gilt: Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz). Volljährige dürfen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden arbeiten – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§ 3 Arbeitszeitgesetz)!

Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Überstunden müssen dir selbstverständlich vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden (§ 17 Berufsbildungsgesetz).

Wenn du dich jetzt fragst, ob sich Überstunden für dich lohnen, rechne dir folgendes aus: Teile deine monatliche Ausbildungsvergütung durch 30 Tage. Teile diesen Betrag dann durch deine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit, zum Beispiel acht Stunden. Schau dir den Betrag genau an, der zwischen einem und vier Euro liegen dürfte: Das verdienst du als Azubi in der Stunde. Jetzt überlege dir, ob du deine Überstunden wirklich ausbezahlt oder nicht lieber doch in Freizeit ausgeglichen haben willst. Auf dein Verlangen hin, ist ein Ausgleich der Überstunden in Freizeit möglich. Hier gibt es keine eindeutige Regelung, wie und wann Du diesen Freizeitausgleich bekommen musst.

Falls Du Probleme hast, deinen Freizeitausgleich zu bekommen, ist es immer empfehlenswert dein*e Ausbilder*in noch einmal schriftlich aufzufordern, dass Du einen Freizeitausgleich für deine Überstunden Verlangst.

Hilft das auch nicht weiter, solltest Du dich an deine örtliche Gewerkschaft wenden. Hier ist ein Kontakt für dich:

Ver.di Ludwigshafen

Kaiser-Wilhelm-Straße 7
67059 Ludwigshafen

Tel.: 0621591840
E-Mail: bz.pfalz@verdi.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...

Noch ein Hinweis zu deinen langen Arbeitstagen:

Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann zwar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten lang sein und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Du darfst nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden (§ 4 Arbeitszeitgesetz).

Falls dein Betrieb sich nicht an das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft. Als Gewerkschaftsjugend kämpfen wir Tag für Tag für gute Ausbildung, höhere Löhne, Umverteilung und Bildungsgerechtigkeit. Kurz: Für eine solidarische und antifaschistische Gesellschaft. Zusammen sind wir stärker – werde Mitglied!

Liebe Grüße

Dr. Azubi

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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