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Dr. Azubi

Betrieb zahlt nach Übernahme Ausbildungsvergütung erst zum 4. des Folgemonats

Hallo Dr. Azubi, 

im Oktober wurde mein bisheriger Ausbildungsbetrieb von einem anderen aufgekauft. In der Struktur hat sich für mich an sich nichts verändert. Nur das Gehalt wird nicht wie gewohnt überwiesen. Per "Buschfunk" hat man im laufe des Monats gehört, dass bei den bestehenden Mitarbeitern im neuen Betrieb das Gehalt zum 15. des Folgemonats kommt. Nachdem ich voller Bedenken meinen neuen Chef angerufen hab, hat er mir gesagt dass das Geld wohl für uns jetzt zum 3. / 4. des Folgemonats auf dem Konto sein soll. Aber wie erwartet kam das Gehalt erst nachdem sämtliche Abbuchungen die auf den Anfang des Monats datiert waren, bereits zurückgebucht wurden und schon hatte ich sowohl Gebühren von meiner Bank, sowie weitere Mahngebühren von diversen Firmen. Habe ich jetzt das Recht jeden Monat in dem diese Gebühren anfallen, diese meinem Chef als Rechnung in der Gesamtheit vorzulegen? Beziehungsweise kann ich von meinem Chef verlangen, dass mein Gehalt extra als einziges zum Ende des laufenden Monats überwiesen wird? Danke schonmal im Voraus. 

lg Tim 

RE: Betrieb zahlt nach Übernahme Ausbildungsvergütung erst zum 4. des Folgemonats

Hallo Tim!

Vielen Dank für deine Anfrage! Tut mir leid zu hören, dass durch die Verspätung jetzt zusätzlich Gebühren für dich entstanden sind. Die Ausbildungsvergütung muss dir eigentlich vor Ablauf des Monats gezahlt werden. Das ist auch gesetzlich so geregelt in § 18 Berufsbildungsgesetz. Sonst kannst du ja nicht richtig mit deinen monatlichen Finanzen kalkulieren, wie du ja selber auch schon meintest. Wenn dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest du es möglichst bald geltend machen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft sie dir dabei, ohne dass Kosten für dich entstehen. Sollten Dir durch die verspätete Zahlung Mahnkosten oder Überziehungszinsen entstanden sein, dann kannst Du diese Deinem Betrieb in Rechnung stellen.

Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Wenn du eine Geltendmachung schreibst, musst du die Höhe deiner Forderung darin angeben und deine*n Arbeitgeber*in am besten mit einer Fristsetzung (also einem genauen Datum) zur Zahlung auffordern. Außerdem solltest du sie so bald wie möglich formulieren und per Einschreiben (mit Rückschein) abschicken, damit du einen Nachweis über deine Geltendmachung hast.

Du solltest mit der Geltendmachung nicht lange warten. Denn in deinem Ausbildungsvertrag oder im Tarifvertrag können unter Umständen sogenannte Ausschlussfristen geregelt sein. Diese Fristen müssen zwingend eingehalten werden, damit die Gehaltsansprüche nicht verfallen. Nur innerhalb der genannten Frist kannst du gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb deine Vergütungsansprüche geltend machen. Oftmals betragen die Ausschlussfristen 3 oder 6 Monate.

Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle (in der Regel die Kammer) schicken (hier reicht ein ganz normaler Brief), um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen. Hier hast du eine grobe Vorlage für eine Gehaltsgeltendmachung. Die müsstest du in deinem Fall ein bisschen anpassen, weil du das Gehalt ja erhalten hast, aber zu spät:

Sehr geehrter Herr/Frau…,

laut § 18 Berufsbildungsgesetz muss meine Vergütung bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf meinem Girokonto eingehen. Ich habe mein Gehalt für den Monat allerdings bis heute nicht erhalten.Bitte überweisen Sie mir den ausstehenden Betrag von xxx Euro umgehend auf mein Konto.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift Azubi]

[Unterschrift der Sorgeberechtigen bei minderjährigem*minderjähriger Azubi]

Es gibt aber noch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehle ich dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft zu wenden. Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft einschlagenden Erfolg, weil dein*e Ausbilder*in dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird. Hier ein Kontakt für dich:

IG Metall
Thomasiusstr. 1
04109 Leipzig
Telefon
: +49 341 4862910
E-Mail:
leipzig@igmetall.de

(Für deinen Beruf könnte auch z.B. die IG BAU zuständig sein, das kommt auf die Branche an, in der dein Betrieb tätig ist. Das kannst du aber auch einfach bei der IG Metall oder bei deiner DGB Jugend vor Ort nachfragen.)

Da kannst du einfach anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...

Außerdem könntest du dich an eine*n Ausbildungsberater*in der Kammer/Innung wenden und mit ihm*ihr ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die sind dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

 

Liebe Grüße

Dr. Azubi

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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