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Dr. Azubi

Ausbleibendes Azubi Gehalt nach Kündigung

Hallo,

ich bin in der Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK, im dritten Lehrjahr. zum 19.09.23 wurde ich fristlos gekündigt.

Als Gründe wurden angegeben:

  • wiederholtes unentschuldigtes fehlen,
  • verspätete/keine Abgabe der AU,
  • kein führen des BH
  • und aufgrund von hohen Krankheitstagen. 
  • zu 1. ich habe keine einzige unentschuldigte Fehlzeit.
  • zu 2. Der Arbeitgeber muss sich die AU doch von der Krankenkasse holen.
  • zu 3. mein BH habe ich zuhause, inkl, der Unterschriften von meinem AG.
  • zu 4. ja,das stimmt, ich hatte im letzten Jahr viele Krankheitstage.

Mir wurde dann von der HK gesagt, das es sich nicht lohnt, gegen die Kündigung anzugehen, wenn ich nicht in den Betrieb zurück möchte. Also habe ich sie so hingenommen.

Dann hat mein Chef mir aber nicht mein anteiliges Gehalt für September gezahlt und mir einfach meine restlichen Urlaubstage, mit der begründung, die ziehe ich dir für deine Krankheitstage ab, gestrichen. Ebenfalls hat er die Arbeitgeberbescheinigung für das Arbeitsamt nicht ausgefüllt.

Ich habe Ihn dann angemahnt, dass er mein fehlendes Gehalt, die Urlaubstage, Lohnabrechnungen und Arbeitsbescheinigung, überweisen bzw. zusenden soll.

Jetzt habe ich eine schriftliche Antwort bekommen, wo er alles ablehnt (bis auf die Arbeitgeberbescheinigung) und mir unterschwellig droht, keine weiteren Schritte einzuleiten, weil ich sowieso alles verlieren würde und er es für mich, richtig teuer machen würde. Zudem will er dann Gehalt zurück vordern, welches er mir scheinbar über fast 1,5 Jahre zu viel gezahlt hat.

Ausserdem macht er mich jetzt bei anderen Firmen schlecht und erschwert es mir damit ungemein, einen neuen Betrieb zu finden, um meine Ausbildung abzuschließen.

Was für Möglichkeiten habe ich jetzt? 

Hat es Aussicht auf Erfolg, wenn ich eine Klage beim Arbeitsgericht einlege?

Vielen Dank für die Antwort.

Freundliche Grüße

RE: Ausbleibendes Azubi Gehalt nach Kündigung

Hallo lieber Azubi,

schön, dass Du dich an Dr. Azubi wendest.

Es tut mir sehr leid, dass Du gekündigt wurdest und jetzt in dieser Situation steckst! Es ist absolut nicht in Ordnung, dass Vorgesetzte so mit ihren Azubis umgehen!

Wenn du eine Kündigung erhältst, hat dies oft viele Gründe. Wir empfehlen dir, dringend, gegen die Kündigung vorzugehen. Auch dann, wenn du nicht mehr in den Betrieb zurück gehen möchtest. Handle schnell, denn du hast nur drei Wochen Zeit, etwas gegen die Kündigung zu unternehmen. Danach ist sie wirksam.

Hier die rechtlichen Grundlagen:

Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Das Berufsausbildungsverhältnis kann von deinem*r Ausbilder*in nur außerordentlich und fristlos (das heißt von heute auf morgen) gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 22 Berufsbildungsgesetz).

Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • Häufiges Zu-Spät-Kommen in der Arbeit/Berufsschule
  • Urlaubsantritt ohne Genehmigung
  • Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen in der Arbeit/Berufsschule
  • Trotz Aufforderung nicht geführte schriftliche Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
  • nachgewiesener Diebstahl
  • Anwendungen von Gewalt und krasse Beleidigungen in Betrieb/Berufsschule

Selbst wenn diese Gründe vorliegen, muss man in deinem Fall noch genau prüfen, ob sie für eine fristlose Kündigung ausreichen. Unsere Erfahrung zeigt, dass fristlose Kündigungen oft nicht rechtens sind.

Bei leichten Pflichtverletzungen oder Vergehen ist eine fristlose Kündigung erst dann erlaubt, wenn du dein Verhalten nicht änderst, obwohl du von deinem Betrieb schon öfter eine Abmahnung dafür bekommen hast. Du musst deshalb normalerweise mindestens zwei Abmahnungen für das gleiche Vergehen (!) bekommen haben, bevor du gekündigt werden kannst. Es gibt hier aber keine generelle Regelung. Je nach Schwere des Pflichtverstoßes kann auch eine Abmahnung ausreichen.

Keine Kündigungsgründe sind:

  • Fehlerhafte oder schlechte Leistungen in Betrieb/Berufsschule
  • Krankheit

Eine Kündigung muss immer schriftlich sein. Die Gründe müssen dabei genau angegeben werden, sonst ist die Kündigung nicht wirksam.

Unabhängig vom Kündigungsgrund stehen dir nach der Kündigung alle Leistungen zu, die du dir bis zum Kündigungszeitpunkt erworben hast - insbesondere Restgehalt und Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen und ein Arbeitszeugnis.

Folgende Schritte solltest du so schnell wie möglich gehen:

  • Wende dich an deinen Betriebsrat (falls vorhanden)
  • Hole dir Rat und Unterstützung bei kompetenten Leuten. Als Gewerkschaftsmitglied gewährt dir deine Gewerkschaft Rechtsschutz bei einem Kündigungsschutzverfahren. Sie hilft dir auch dabei, Klage gegen die Kündigung zu erheben.

Hier ist ein Kontakt zu deiner örtlichen Gewerkschaft:

IG Metall Hamburg

Besenbinderhof 60

20097 Hamburg

Telefon:+49 40 2840860

E-Mail:hamburg@igmetall.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...

Als nächstes solltest du gemeinsam mit deiner Gewerkschaft möglichst schnell einen Antrag für ein Schlichtungsverfahren bei deiner zuständigen Kammer oder dem zuständigen Arbeitsgericht stellen. Sie leitet dann ein Schlichtungsverfahren ein.

Falls deine Klage Erfolg hat, du aber nicht mehr zurück in deinen Betrieb möchtest, kannst du dich jetzt schon mal um einen neuen Ausbildungsbetrieb kümmern. Wende dich an deine Berufsschulsozialarbeit, sie hilft dir dabei, wie es beruflich weitergeht. Für deine Bewerbung kannst du dir bei deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand besorgen.

Mehr Infos zur Bewerbung findest du hier: http://www.azubi-azubine.de/bewerbung

Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter https://www.arbeitsagentur.de oder https://www.meinestadt.de, oder https://www.ihk.de.

Schau auch in der Zeitung und in den Stellenportalen im Internet nach oder frag im Bekannt*innenkreis und an der Berufsschule. Auch einen Versuch wert: Suche eines Ausbildungsplatzes über soziale Netzwerke wie XING oder LinkedIn. Um deine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, kannst du auch Probe arbeiten.

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße

Dr. Azubi

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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