Unfall
Hallo.
Bei uns hat sich letztens ein Unfall ereignet. Azubi 4. Lehrjahr allein beim Kunden auf der Ruestung 3m hoch am Dach. Der Kunde will selbst hoch aufs Dach und will seine Leiter auf die Ruestung stellen. Der Azubi soll diese oben auf der Ruestung festhalten. Ihr ahnt es: Die Leiter drueckt die Ruestung von der Wand, beide stuerzen ab.
Wer hat sich jetzt hier fahrlaessig verhalten? Der AG weil er den Azubi allein zum Kunden geschickt hat? Der Kunde weil er sich nicht an den Arbeitsschutz gehalten hat? Der Azubi?
Welche Rechte hat der Azubi jetzt? Handelt es sich ueberhaupt um einen Arbeitsunfall? Eigentlich hat ihn ja der Kunde verletzt.
Bin gespannt auf eure Ideen
- Mit besten Gruessen
RE: Unfall
Hallo Radzinger!
Vielen Dank für deine Anfrage! Ich hoffe, dass sowohl Kunde als auch Azubi nochmal glimpflich davongekommen sind und sich nicht schwerer verletzt haben.
Es ist so: Ein Arbeitsunfall liegt laut gesetzlicher Definition dann vor, wenn das Opfer zum Zeitpunkt des Unfalls eine berufliche Tätigkeit mit gesetzlicher Versicherungspflicht ausübt, was der Azubi ja getan hat. Nach meiner Ansicht, sollte der Azubi gar nicht alleine beim Kunden gewesen sein. Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein*e Ausbilder*in oder ein*e Ausbildungsbeauftragte*r anwesend ist, der*die ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der*die Ausbildende selbst ausbilden oder eine*n Ausbilder*in ausdrücklich damit beauftragen. Der*die Ausbilder*in oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem*der Azubi Fragen beantworten und ihn*sie in Arbeitsvorgänge einweisen. Er oder sie muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der*die Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er*sie eigentlich immer anwesend sein muss. Der*die Azubi darf also nicht allein am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikant*innen und Ungelernten, die als Ausbilder*innen nicht geeignet sind. Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach § 102 BBiG mit einem Bußgeld geahndet werden!
Gerade wenn es um Haftungsfragen geht sind aber oft Details zu beachten und man muss sich die Fälle genau anschauen. Deswegen würde ich dem*der Azubi dringend raten, sich Hilfe bei der zuständigen Gewerkschaft zu suchen. Falls es tatsächlich zu einem Rechtsstreit darüber kommen sollte, bekommt man als Mitglied auch kostenlosen Rechtsschutz. Hier ist ein Kontakt in eurer Nähe:
IG Metall
Breite Str. 9 a
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 200815 0
E-Mail: potsdam@igmetall.de
Da kannst du anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Wie gesagt: Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!