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Dr. Azubi

Ausbildungsvergütung nicht korrekt berechnet

Hallo ich mache mein drittes jahr bei den Träger Jugendbildung Hamburg ,meine Ausbildung. Das Probelm ist Sie haben mir September und Oktober das 2 Ausbildungsjahr  Ausbildungsvergütung gezahlt also 642,50 Euro  Sie haben mir 508,50 Euro überwiesen. Da ich im dritten Ausbildungsjahr bin müssten Sie mir eigentlich 742,42Euro überweisen. Daraufhin bin ich bei der Sachbearbeiterin gewesen, sie meinte sie überweist mir die differenz erst nächsten , ich hätte keinen Anspruch ,das sofort zu erhalten die differenz. Was kann ich jetzt tun?

RE: Ausbildungsvergütung nicht korrekt berechnet

Hallo!

Vielen Dank für deine Nachricht im Forum! Wir freuen uns, dass du dich mit deinem Anliegen an uns gewendet hast und ich hoffe ich kann dir weiterhelfen.

Grundsätzlich kann es mal passieren, dass die Buchhaltung einen Fehler macht und jemandem zu viel oder zu wenig überweist. Da ist es nicht unüblich, dass eine Buchhaltung bis zum nächsten Monat warten will, einfach um den Arbeitsaufwand gering zu halten. Dafür gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage.

Da du im dritten Lehrjahr bist, hast du auch Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Lohn, der ja schon Gesetzes wegen jährlich ansteigen muss. Wie gleich auch nochmal im Detail wiederholen werde, hast du jeden Monat Anspruch auf deinen vollständigen Lohn. Wenn also diesen Monat eine Differenz aussteht, dann hast du einen Rechtsanspruch darauf, dass dir vor Ablauf des Monats, dein gesamte vertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Deine Ausbildungsvergütung muss dir regelmäßig, und zwar vor Ablauf des Monats, gezahlt werden - so steht es im Gesetz (§ 18 Berufsbildungsgesetz). Sonst kannst du ja nicht richtig mit deinen monatlichen Finanzen kalkulieren. Wenn dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest du es möglichst bald geltend machen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft sie dir dabei, ohne dass Kosten für dich entstehen. Sollten Dir durch die verspätete Zahlung Mahnkosten oder Überziehungszinsen entstanden sein, dann kannst Du diese Deinem Betrieb in Rechnung stellen.

Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Wenn du eine Geltendmachung schreibst, musst du die Höhe deiner Forderung darin angeben und deine*n Arbeitgeber*in am besten mit einer Fristsetzung (also einem genauen Datum) zur Zahlung auffordern. Außerdem solltest du sie so bald wie möglich formulieren und per Einschreiben (mit Rückschein) abschicken, damit du einen Nachweis über deine Geltendmachung hast.

Du solltest mit der Geltendmachung nicht lange warten. Denn in deinem Ausbildungsvertrag oder im Tarifvertrag können unter Umständen sogenannte Ausschlussfristen geregelt sein. Diese Fristen müssen zwingend eingehalten werden, damit die Gehaltsansprüche nicht verfallen. Nur innerhalb der genannten Frist kannst du gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb deine Vergütungsansprüche geltend machen. Oftmals betragen die Ausschlussfristen 3 oder 6 Monate.

Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle (in der Regel die Kammer) schicken (hier reicht ein ganz normaler Brief), um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen. Hier hast du eine grobe Vorlage für eine Gehaltsgeltendmachung:

Sehr geehrter Herr/Frau…,

laut § 18 Berufsbildungsgesetz muss meine Vergütung bis zum letzten Arbeitstag des Monats auf meinem Girokonto eingehen. Ich habe mein Gehalt für den Monat allerdings bis heute nicht erhalten. Bitte überweisen Sie mir den ausstehenden Betrag von xxx Euro umgehend auf mein Konto.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift Azubi]

Es gibt aber noch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehle ich dir, dich in diesem Fall an deine Gewerkschaft zu wenden. Meistens hat ein Brief von deiner Gewerkschaft einschlagenden Erfolg, weil dein*e Ausbilder*in dann weiß, dass du Rechtsschutz hast und deine Gewerkschaft Ansprüche notfalls einklagen wird. Hier ein Kontakt für dich:

Ver.di – Bezirk Hamburg

Besenbinderhof 60

20097 Hamburg

Tel.: 040/890615-0

E-Mail: service.nord-hh@verdi.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...

Außerdem könntest du dich an eine*n Ausbildungsberater*in der Kammer/Innung wenden und mit ihm*ihr ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die sind dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren.

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße

Dr. Azubi

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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