© DGB-Jugend

Dr. Azubi

Unbezahlte Überstunden

Guten Tag DR. Azubi 

ich mache gerade eine Ausbildung als kfz Mechatroniker. Ich arbeite normalerweise von 07:00 bis 16:00 oder 09:00 bis 18:00. Es ist aber so, dass ich eigentlich jede Woche fast jeden Tag Minimum 1 Stunde mehr arbeite. Und auf meinem Stundenzettel werden nur 8 Stunden aufgeschrieben. Ich habe nun insgesamt mehr als 1 Monat Überstunden. Laut meinem Stundenzettel habe ich aber nicht eine Überstunde. Nun ist meine Frage 1. ist das legal? 2. was kann ich dagegen tun (ich habe auch schon das Gespräch mit dem Chef gesucht laut dem weiß er von nix).

RE: Unbezahlte Überstunden

Hallo lieber Azubi,

schön, dass Du dich an Dr. Azubi wendest.

Falls du regelmäßig Überstunden machen musst, die dir nicht ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, schreibe sie dir genau auf und schreibe auch dazu, was du gemacht hast bzw. wo und mit wem. Am besten kopierst du dir z. B. auch Schichtpläne oder Arbeitszeitnachweise. Du kannst die Überstunden nämlich auch rückwirkend geltend machen, eventuell sogar nach dem Ende deiner Ausbildung. Bei deiner Gewerkschaft kannst du erfahren, wie lange du deine Überstunden rückwirkend fordern kannst, bevor sie dir verfallen.  

Das mag sich jetzt für viele Azubis seltsam anhören aber: Überstunden musst du als Azubi – im Gegensatz zu normalen Mitarbeiter*innen - nur freiwillig machen. Warum? Du machst keine Ausbildung, um zu arbeiten, sondern um zu lernen, und die normale vereinbarte Arbeitszeit reicht aus, um die Lerninhalte zu vermitteln. Daraus ergibt sich auch folgender Grundsatz: Auch die Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen, das heißt dein*e Ausbilder*in oder eine ausbildungsbeauftragte Person müssen anwesend sein, wenn du Überstunden leistest!  

Wenn du Überstunden freiwillig machst, gilt: Minderjährige dürfen nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz). Volljährige dürfen durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden und zeitweise maximal 60 Stunden arbeiten – aber nur wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird (§ 3 Arbeitszeitgesetz)!  

Achtung: Wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit noch im Betrieb bist, und es kommt zu einem Arbeitsunfall, kannst du Probleme bekommen, weil die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft unter Umständen nicht zahlt. Falls dein Betrieb sich nicht an das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz hält, kannst du ihn bei der Gewerbeaufsicht anzeigen.  

Überstunden müssen dir selbstverständlich vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden (§ 17 Berufsbildungsgesetz). 

Wenn du keine Überstunden mehr machen willst, dann solltest du:

  • Nach der Probezeit zunächst um ein Gespräch mit deinem*deiner Ausbilder*in bitten. Nimm, falls möglich, ein Betriebsrat-Mitglied mit. Sage im Gespräch, dass du nicht bereit bist, weiter so viele Überstunden zu leisten, und berufe dich auf die festgelegte Ausbildungszeit. 

  • Eine schriftliche Aufforderung schreiben. Hebe die Kopie des Schreibens auf. Hier ist ein Musterbrief: 

Sehr geehrte/r Frau/Herr …, 

Laut Ausbildungsvertrag beträgt meine tägliche Arbeitszeit …. Stunden. Die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit reicht aus, um die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Trotzdem muss ich regelmäßig Überstunden leisten. 

Einige Beispiele:

Datum …..... Arbeitszeit von …... bis ….... Überstunden: …... 

Datum …..... Arbeitszeit von …... bis ….... Überstunden: …... 

Datum …..... Arbeitszeit von …... bis ….... Überstunden: …... 

Die Überstunden dienen oft nicht dem Ausbildungszweck. Während der Überstunden ist häufig kein*e Ausbilder*in anwesend. Diese Arbeitszeiten verstoßen zudem gegen das JArbSchG/ArbZG. 

Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, sich an die vertraglich festgelegte Arbeitszeit zu halten und Überstunden zukünftig nur noch in betrieblichen Notfällen anzuweisen. 

 

Mit freundlichen Grüßen, 

[Unterschrift Azubi]

  • Falls die Überstunden unbezahlt sind, solltest du sie möglichst bald schriftlich geltend machen. Wenn der Betrieb merkt, dass deine Arbeit nicht gratis ist, überlegt er es sich vielleicht anders. 

  • Falls das alles nicht hilft, kannst du den Rechtsweg einschlagen. Dazu wende dich an deine Gewerkschaft, der Rechtsschutz den du dort hast, reicht für die arbeitsrechtlichen Streitfälle aus. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe: 

IG Metall Gecshäftsstelle Chemnitz

Augustusburgerstraße 31

09111 Chemnitz

Tel: +49371666030

Mail: chemnitz@igmetall.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst... 

Außerdem könntest du dich an eine*n Ausbildungsberater*in der Kammer/Innung wenden und mit ihm*ihr ein persönliches Gespräch vereinbaren, denn die sind dafür da, die Ausbildung in den Betrieben zu kontrollieren. 

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße 

Dr. Azubi 

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter! 

Neue Antwort

Die mit '*' gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Bist du in der Probezeit?*
Bist du Gewerkschaftsmitglied?*
Darf deine Telefonnummer oder deine E-Mail-Adresse an interessierte Journalist*innen für Hintergrundgespräche, Zitate oder Interviewanfragen weitergegeben werden?*
Über Antworten und Kommentare zu meiner Anfrage im Forum möchte ich per E-Mail informiert werden.*