Schwangerschaft bei verkürzter Ausbildung im 3.AJ
Hallo,
Schön das es dieses Forum gibt.
Ich habe im Jahr 21/22 die 1 jährige Ausbildung zur Pflegehelferin abgeschlossen. Da dies so gut lief habe ich weitergemacht und die Pflegefachkraft - Ausbildung um 1 Jahr verkürzt. In dieser befinde ich mich gerade.
Ich bin also 22/23 im 2 Kurs eingestiegen, nun geht es mit 3 Ausbildungsjahr weiter.
Jetzt bin ich jedoch schwanger. Mein Entbindungtermin wird cirga Ende April 2023. Da 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschutzgesetz greift, wird es wahrscheinlich darauf hinaus laufen, dass ich am schriftlichen Examen nicht teilnehmen kann. Abgesehen davon wird es ebenso schwierig mit den10% Fehlzeiten. (Ich habe schon 2 kleine Kinder die abgesehen von der Schwangerschaft ebenso mal krank weryen könnten, aufgeunddessen müsste ich dann Kindkrank nehmen)
Meine Schule hat mir empfohlen einfach mal weiter zu machen solange es geht und wenn es nicht mehr geht in Beschäftigungsverbot zu gehen und dann 24/25 das 3 Ausbildubgsjahr zu wiederholen. Nun ja gut das ist einleuchtend.
Ist es jedoch nicht möglich es doch irgendwie hinzubekommen, dass ich das Examen 2024 machen kann... also vielleicht während der Mutterschutzzeit an der Prüfung teilzunehmen?
Denn um Ehrlich zu sein weiß ich nicht wie es klappen soll im Jahr 24/25 noch ein komplettes jahr in Vollzeit mit einem kleinen Baby zu schaffen.
Mir wäre es eindeutig lieber es jetzt zu schaffen und dann nach der Entbindung und der Mutterschutzzeit sie restlichen 2/3 Monate irgendwie zu schaffen.
...vorallem was bringt es mir dann jetzt ums biegen und brechen bis zum Mutterschutz durchzuhalten, wenn ich eh 1 ganzes Jahr wiederholen muss...
RE: Schwangerschaft bei verkürzter Ausbildung im 3.AJ
Hallo Donna!
Vielen Dank für deine Anfrage und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
Wir beraten in diesem Forum eigentlich nur Fragen, die sich auf Probleme innerhalb einer innerbetrieblichen Ausbildung beziehen. Ausbildungen im medizinisch-gesundheitlichen Bereich unterliegen anderen gesetzlichen Bestimmungen und sind in erster Linie auf Länderebene geregelt. Dafür sind wir leider keine Expert*innen! Ich bin mir nicht sicher, ob du für deine Ausbildung nochmal andere Dinge beachten musst und das solltest du bitte unbedingt bei deiner Gewerkschaft abklären!
Grundsätzlich ist es schon so, wie du schreibst:
Vor und nach der Geburt gelten spezielle Mutterschutzfristen. Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin darfst du nur auf deinen ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten (§3 Abs.2 Mutterschutzgesetz). Nach der Geburt besteht hingegen ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen (§6 Mutterschutzgesetz). Auch auf ausdrücklichen Wunsch darf in dieser Zeit nicht gearbeitet werden. Anders bei Prüfungen: Diese darfst du trotz Beschäftigungsverbot ablegen! Dein Erholungsurlaub verkürzt sich nicht aufgrund der Schutzzeiten. Die Ausbildungslänge bleibt von den Mutterschutzzeiten unberührt.
Hier aber jetzt, wie es in betrieblichen Ausbildungen ist: Viele Azubis, die in ihrer Ausbildung ein Kind bekommen, beantragen wegen der Fehlzeiten durch den Mutterschutz eine Verlängerung. Diese musst du bei deinem Betrieb und der IHK bzw. Handwerkskammer beantragen. Endet dein Ausbildungsvertrag in der Zeit des Mutterschutzes, solltest du, falls du die Prüfung nicht ablegst, ebenfalls einen Antrag auf Verlängerung stellen.
Da du eine schulische Ausbildung machst, läuft das etwas anders, deswegen, wie gesagt: Bitte informiere dich nochmal ganz konkret zu deinem Fall! Zum Beispiel bei deiner Gewerkschaft. Hier ist ein Konatk in deiner Nähe:
Ver.di
Neumarkter Str. 22
81673 München
Tel.: 089/59977-0
E-Mail: service.bayern@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße und viel Erfolg!
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!