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Dr. Azubi

Abmahnung wegen Fehler?

Hallo,

Ich habe vor kurzem einen Fehler gemacht, danach ist das Internet in der kompletten Firma ausgefallen. Ich habe falsche informationen für eine neue Konfigurationsänderung bekommen und diese leider übernommen. Kann ich deswegen abgemahnt werden? 

Wichtiger ist für mich die Tatsache, dass mein Chef/ Ausbilder selten anwesend ist und ich mir die Inhalte zum größten Teil selbst beibringen muss. Mein "Ausbilder" hat nicht einmal einen Auszubildendenschein und steht nur begrenzt zur Verfügung. (IT-Support, da gibt es viel zu tun). Außerdem sind seine Kenntnisse auch begrenzt. Ist das überhaupt erlaubt?

Das dritte Thema ist, ob es normal ist, dass Ich als Auszubildender für Fachinformatiker im Bereich Systeminegration im 2. Lehrjahr immernoch überwiegend Tickets bearbeite und nicht aktiv neue Lerninhalte vermittelt bekomme?

Es kann sein, dass ich zu viel erwarte, aber wäre um jede Hilfe/ Information sehr dankbar.

RE: Abmahnung wegen Fehler?

Hallo anonym_26!

Vielen Dank für deine Anfrage! Wichtig ist für alle Haftungsfragen, zum Beispiel, ob du vorsätzlich gehandelt hast oder ob du es (schon) besser hättest wissen müssen oder ob dir zu viel Verantwortung übertragen wurde etc. Das lässt sich so pauschal schwer beantworten. Falls du aber eine Abmahnung bekommen solltest, kannst du dir hier im Forum nochmal allgemeine Infos dazu holen, oder du lässt dich bei deiner Gewerkschaft ganz konkret beraten oder schaltest den Betriebsrat ein.

Du schreibst, dass du viel alleine Arbeiten musst und wolltest auch wissen, was du eigentlich lernen solltest. Deswegen hierzu ein paar Infos:

Es ist so, für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan, in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst (Ausbildungsordnungen und Rahmenpläne findest du im Netz hier: http://www.bibb.de/de/berufesuche.php). Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein grober Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird. Der*die Ausbilder*in darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Leider passiert es relativ häufig, dass Auszubildende mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beauftragt werden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten (also Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen) sind z. B. regelmäßiges Putzen oder Botengänge. Alle diese Tätigkeiten sind verboten! Übrigens dienen auch unnötige Wiederholungen bereits gelernter Fähigkeiten – so genannte ausbildungsfremde Routinearbeiten – nicht dem Ausbildungszweck! Außerdem kann Ausbildung nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein*e Ausbilder*in oder Ausbildungsbeauftragte*r anwesend ist, der*die dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der*die Ausbildende selbst ausbilden oder eine*n Ausbilder* ausdrücklich damit beauftragen. Der*die Ausbilder*in oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem*der Azubi Fragen beantworten und ihn*sie in Arbeitsvorgänge einweisen. Er*sie muss seine*ihre Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss. Der*die Azubi darf also nicht allein am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikant*innen und Ungelernten, die als Ausbilder*in nicht geeignet sind.

Alle Verstöße gegen diese Ausbilderpflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können nach §102 BBiG mit einem Bußgeld geahndet werden!

Hier sind ein paar Tipps für dich, was du unternehmen könntest:

1. Sprich die Situation bei deinem*deiner Chef*in an. Wenn kein Ausbildungsplan erstellt wurde, solltest du verlangen, dass dies so schnell wie möglich nachgeholt wird. Nenne deinem*deiner Ausbilder*in konkrete Inhalte, die bis jetzt fehlen und die du laut Ausbildungsrahmenplan schon können müsstest und mache ihn darauf aufmerksam, dass du seine Hilfe und sein Wissen brauchst, um deinen Beruf zu erlernen. Gehe positiv in das Gespräch und sage gleich zu Anfang, dass es dir nicht darum geht zu kritisieren, sondern vielmehr darum, deinen Beruf richtig zu lernen. Schalte außerdem (falls vorhanden) den Betriebsrat ein.

2. Falls sich nach dem Gespräch nichts ändert, solltest du den*die Ausbilder*in oder Betriebsinhaber*in noch einmal schriftlich an seine*ihre Pflichten erinnern. Hebe dir eine Kopie des Schreibens auf! Hier ist ein Musterbrief:

Sehr geehrte/r Frau/Herr…,

laut § 14 Berufsbildungsgesetz darf der Ausbildungsbetrieb den Azubi nur mit Arbeiten beauftragen, die dem Ausbildungszweck dienen. Als Ausbilder*in/Meister*in sind Sie verantwortlich dafür, dass die Berufsausbildung entsprechend des Ausbildungsrahmenplans durchgeführt wird. Ich muss allerdings häufig auf Ihre Weisung hin ausbildungsfremde Tätigkeiten verrichten. Einige Beispiele:

- [Bitte hier die ausbildungsfremden Tätigkeiten mit genauer Datums- und Zeitangeben aufführen.]

Ich fordere Sie hiermit noch einmal schriftlich auf, solche Weisungen zu unterlassen und mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen ein Bußgeld droht und Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich als Ausbilder*in nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten. Außerdem muss laut § 14 Berufsbildungsgesetz ein*e geeignete*r Ausbilder*in die Ausbildungsinhalte vermitteln.

- Ich bin allerdings sehr häufig allein im Betrieb [Bitte Beispiele einfügen]

- Es steht für mich allerdings kein*e Ausbilder*in bereit und es ist auch niemand ausdrücklich mit meiner Ausbildung beauftragt worden.

Ich fordere Sie hiermit schriftlich auf, mir eine*n Ausbilder*in zur Verfügung zu stellen, mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie schadensersatzpflichtig werden können, wenn Sie sich nicht an Ihre gesetzlichen Pflichten halten.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift Azubi]

3. Wenn auch das nichts bringt und sich deine Ausbildungssituation nicht verbessert, solltest du dich an deine Gewerkschaft vor Ort wenden und dir rechtliche Unterstützung holen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

Ver.di
Friedrichstraße 41-43
79098 Freiburg
Tel.: 0761/2855-0
E-Mail:
service.bawue@verdi.de

Da kannst du anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.

Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße

Dr. Azubi          

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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