Anschlagzahlung
Moin erstmal.
Ich hätte eine Frage bei der mir bissher niemand wirklich helfen konnte. Unzwar hab ich meine Ausbildungsvergütung diesen Monat zu spät bekommen am 08.09, allerdings stand auf meinem Konto Auszug Abschlag von meinem Betrieb mit der selben Summe die ich als vergütung kriege am 04.09 .
Jetzt sitze ich hier mit doppelt so viel Geld wie ich eigentlich kriege und weiß nicht ob das ganze so rechtens ist und ich das gesamte Geld behalten darf oder ob ich den überschüssigen zurück zahlen muss.
LG
Und vielen Dank schonmal im voraus
RE: Anschlagzahlung
Hallo Eike!
Vielen Dank für deine Anfrage! Eine Abschlagszahlung ist eine Auszahlungen bereits fälligen und verdienten, aber noch nicht abgerechneten Lohns. Der*die Arbeitgeber*in kann gegebenenfalls bei der Lohnabrechnung, die er*sie noch machen muss, die Lohnsteuer einbehalten. Manchmal ist in Tarifverträgen festgehalten, dass man bei zu spät gezahltem Lohn, Abschlagszahlungen bekommt. Eigentlich ist es nämlich so: Deine Ausbildungsvergütung muss dir regelmäßig, und zwar vor Ablauf des Monats, gezahlt werden - so steht es im Gesetz (§ 18 Berufsbildungsgesetz). Sonst kannst du ja nicht richtig mit deinen monatlichen Finanzen kalkulieren. Wenn dein Gehalt ausbleibt oder nur unregelmäßig kommt, solltest du es möglichst bald geltend machen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, hilft sie dir dabei, ohne dass Kosten für dich entstehen. Sollten Dir durch die verspätete Zahlung Mahnkosten oder Überziehungszinsen entstanden sein, dann kannst Du diese Deinem Betrieb in Rechnung stellen. Bitte erkundige dich bei deiner Gewerkschaft, ob es hier eine Regelung in einem Tarifvertrag gibt, der für dich gilt. Dort kannst du auch nochmal die Abrechnung überprüfen lassen und bekommst Hilfe, wenn was nicht stimmt oder du zu wenig bekommen hast oder deine Vergütung immer zu spät kommt. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:
Ver.di
Zwischen beiden Märkten 2
26721 Emden
Tel.: 0441/96976-0
E-Mail: service.nds-hb@verdi.de
Da kannst du anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!