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Dr. Azubi

Befreiung von Deutsch und Gemeinschaftskunde in der Berufsschule

Hallo zusammen, 

Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann. 

Ich bin nun frisch im 2. Lehrjahr. 

Im 1. Lehrjahr wurde ich aufgrund von meiner schulischen Bildung (allgemeine Hochschulreife) von den allgemeinbildenden Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde in der Berufsschule befreit. 

Es handelte sich hierbei um 2 Schulstunden pro Woche, da diese zwei Fächer immer im Wechsel (Woche A und B) unterrichtet wurden. An diesem Schultag hatte ich eigentlich 8 Schulstunden, doch durch die Befreiung nur noch 6 Schulstunden Unterricht.

Somit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Zeit (ich meine, mind. 5x 45 Min Unterricht pro Schultag) um für den Rest des Tages vom Betrieb freigestellt zu werden erreicht und musste deshalb nicht noch in den Betrieb kommen. (Davon war aber auch nie die Rede) Zusätzlich war ich länger in der Schule als die reguläre Arbeitszeit an diesem Tag endet. Das hat also soweit alles gepasst.

So nun zu meinem Problem: 

Nun im 2. Lehrjahr ist mein Stundenplan etwas anders. 

Vorab erst einmal die Frage, gilt diese Befreiung der allgemeinbildenden Fächer, also für Deutsch und Gemeinschaftskunde nur jeweils für ein Schuljahr / Ausbildungsjahr oder Schuljahresübergreifend über die komplette Dauer der Ausbildung? 

Nun die nächste Frage: 

In diesem Schuljahr habe ich in den ersten vier Stunden fachbezogenen Unterricht und in der 5. und 6. Stunde (7. Stunde Mittagspause) sowie in der 8. und 9. Stunde die o. g. allgemeinbildenden Fächer. 

Entweder bin ich vom Vorjahr für diese Fächer noch befreit oder ich müsste ggf. einen neuen Antrag auf die Freistellung für dieses Schuljahr stellen. (Das stellt sich hoffentlich durch Sie oder spätestens durch meinen Klassenlehrer noch raus)

Ich denke, dass für eine Befreiung der o. g. Fächer auch in diesem Schuljahr nichts dagegenspricht. 

Doch sollte das alles funktionieren stellt sich mir hierbei die Frage: 

Ich hätte an diesem Schultag somit nur 4 Schulstunden absolviert und wäre für den Rest befreit. 

Gilt diese Befreiung nun wie ein ausgefallener Unterricht? 

Muss ich also anschließend noch in den Betrieb? 

Gibt es hierfür eine Regelung? z.B. Unterschied Befreiung / ausgefallener Unterricht?

Ich hoffe, dass Sie mein Anliegen verstehen und mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen können.

Ich bedanke mich vorab vielmals!

 

MFG

*****

RE: Befreiung von Deutsch und Gemeinschaftskunde in der Berufsschule

Hallo Calysto02!

Vielen Dank für deine Anfrage!

Bezüglich der Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern müsstest du das mit deiner Berufsschule klären. Die Befreiung sollte aber für die komplette Ausbildungsdauer gelten. Frag am Besten in der Schule nach, wenn es hier Probleme gibt.

Bezüglich deiner Frage zur Arbeitszeit und der Anrechnung der Berufsschule gilt folgendes:

Ein Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden von min. 45 Minuten umfasst, muss mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit angerechnet werden (§ 15 Berufsbildungsgesetz, § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz). Allerdings nur einmal die Woche. Wenn es zwei Berufsschultage gibt, wird beim zweiten Tag nur noch die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Unter Umständen kann es sein, dass du an diesem Tag noch in die Arbeit musst. In diesem Fall wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb ebenfalls auf die Arbeitszeit angerechnet. Ist die Zeit, die der*die Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen – nämlich weniger als 30 Minuten - kann der*die Ausbilder*in die Rückkehr des*der Azubi*s nicht verlangen.

Hier macht es keinen Unterschied, ob du dich freiwillig vom Unterricht befreit hast.

Wenn du weitere Fragen hast oder dich beraten lassen möchtest, kannst du dir Hilfe bei deiner Gewerkschaft vor Ort holen. Hier ist ein Kontakt in deiner Nähe:

IG Metall
Ulmer Str. 123
73037 Göppingen
+49 7161 96349 0
E-Mail: goeppingen-geislingen@igmetall.de

Da kannst du anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst. Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.

Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren willst, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/mitglied-werden

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße

Dr. Azubi          

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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