Die derzeitige Entwicklung rund um den Coronavirus und die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt stellen vor allem Auszubildende, junge Beschäftigte und Studierende vor viele Fragen. Im Folgenden findet ihr alle wichtigen und laufend aktualisierten FAQs für Auszubildende.mehr
Prüfungsfragen
Kann es sein,daß bei der Abschlussprüfung Teil 1für Chemikanten Fragen und Themen drankommen die wir weder in der Schule noch im Ausbildungsbetrieb hatten
vielen Dank für deine Anfrage, gern helfen wir dir weiter.
Also es kann durchaus möglich sein, dass Fragen und Themen drankommen, die weder in Schule, noch im Betrieb behandelt wurde – allerdings sollte das nicht der Fall sein! Normalerweise sollten nur Themen in der Prüfung abgefragt werden, die ihr in eurer Ausbildung auch behandelt habt. Sollte es nicht so sein, wurdet ihr nicht ausreichend ausgebildet. Im Normalfall solltet ihr aber nicht auf, euch fremde, Ausbildungsinhalte stoßen in der Prüfung. Du kannst dich aber gern nochmal bei deiner zuständigen Kammer erkundigen, was im Fall der Fälle die Vorgehensweise wäre.
Gern kannst du dich auch nochmal an deine zuständige Gewerkschaft wenden. Die Kolleginnen und Kollegen kennen sich mit diesen Themen sehr gut aus und können dich im Zweifelsfall auch rechtlich beraten. Hier ist ein Kontakt für dich:
IG BCE
Geschäftsstelle Ludwigshafen Rathauspl. 10+12 67059 Ludwigshafen am Rhein
Da kannst du anrufen, nach einem_r Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst.... Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
RE: Prüfungsfragen
Hallo Chemikant,
vielen Dank für deine Anfrage, gern helfen wir dir weiter.
Also es kann durchaus möglich sein, dass Fragen und Themen drankommen, die weder in Schule, noch im Betrieb behandelt wurde – allerdings sollte das nicht der Fall sein! Normalerweise sollten nur Themen in der Prüfung abgefragt werden, die ihr in eurer Ausbildung auch behandelt habt. Sollte es nicht so sein, wurdet ihr nicht ausreichend ausgebildet. Im Normalfall solltet ihr aber nicht auf, euch fremde, Ausbildungsinhalte stoßen in der Prüfung. Du kannst dich aber gern nochmal bei deiner zuständigen Kammer erkundigen, was im Fall der Fälle die Vorgehensweise wäre.
Gern kannst du dich auch nochmal an deine zuständige Gewerkschaft wenden. Die Kolleginnen und Kollegen kennen sich mit diesen Themen sehr gut aus und können dich im Zweifelsfall auch rechtlich beraten. Hier ist ein Kontakt für dich:
IG BCE
Geschäftsstelle Ludwigshafen
Rathauspl. 10+12
67059 Ludwigshafen am Rhein
Tel.: 0621 520470
Fax: +496215204726
E-Mail: bezirk.ludwigshafen@igbce.de
Da kannst du anrufen, nach einem_r Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst.... Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren wollt, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/wer-wir-sind
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 08.01.2021