Berufsschulzeit und Corona Test
Hallo Dr. Azubi,
Ich habe bald wieder Berufsschule und mein Arbeitgeber möchte das ich immer bevor ich wieder arbeiten komme einen Corona Test mache. Ansonsten soll ich Urlaub nehmen weil er mich danach nicht wieder arbeiten lassen will. Weil ich ja weiter weg mit mehr Leuten aus verschiedenen Gebieten bin.
Darf er mir einfach Urlaub erteilen dafür? und wenn ich einen Test machen soll wer bezahlt diesen? Muss mein Arbeitgeber dafür bezahlen? Und dann weiß ich auch gar nicht so recht wie ich es anstellen soll. Ich müsste ja wenn er einen Langzeittest will schon dort einen Arzt finden der mich dort testet. Weil dort ist ja nicht mein Hausarzt. Oder das er mir immer den Darauffolgenden Montag frei gibt das ich da den Schnelltest machen kann bei meinen Hausarzt.
Ich weiß halt einfach nicht genau was ich da machen soll.
Liebe Grüße Michelle
Michelle00:
07.01.2021
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RE: Berufsschulzeit und Corona Test
Hallo Michelle00,
vielen Dank für deine Anfrage, gern helfen wir dir weiter.
Erstmal kann dir dein Ausbilder wegen sowas keinen Urlaub abziehen. Wenn der Ausbildungsbetrieb dich nach Hause schickt, verzichtet er auf deine Ausbildungsleistung bzw. deine Arbeitskraft. Eine Berechnung von Minusstunden/Urlaub ist in diesem Fall nicht rechtens. Denn wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest (§19 BBiG), darf dir daraus kein Nachteil entstehen. Genauso muss er meines Erachtens nach für die Kosten des Tests aufkommen, wenn er möchte, dass du nur getestet zur Arbeit erscheinst.
Mein Rat wäre, dich nochmal an deine zuständige Gewerkschaft zu wenden. Die Kolleginnen und Kollegen kennen sich mit diesen Themen sehr gut aus und können dich im Zweifelsfall auch rechtlich beraten. Hier ist ein Kontakt für dich:
NGG
Geschäftsstelle Berlin
Gotzkowskystr. 8
10555 Berlin
Tel.: 030 / 399 91 50
Fax: 030 / 39 99 15 32
region.berlin-brandenburg@ngg.net
www.ngg.net/berlin-brandenburg
Da kannst du anrufen, nach einem_r Jugendsekretär_in fragen und sagen, dass du von Dr. Azubi kommst.... Als Gewerkschaftsmitglied hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und kostenlosen Rechtsbeistand - daher solltest du dir überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, deiner Gewerkschaft beizutreten - wenn du nicht schon Mitglied bist. Du kannst jederzeit Mitglied deiner Gewerkschaft werden. Die Mitgliedschaft kostet in der Regel 1% vom Bruttolohn pro Monat.
Wenn du mehr über unsere Arbeit erfahren wollt, dann folge diesem Link: https://jugend.dgb.de/dgb_jugend/ueber-uns/wer-wir-sind
Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!
Liebe Grüße
Dr. Azubi
P.S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!
Dr. Azubi: 08.01.2021