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Dr. Azubi

Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Freistellung für Vorstellungsgespräche als Auszubildender

Guten Tag,

wie ist der rechtliche Stand, wenn man als Auszubildender einen tariflichen Ausbildungsvertrag besitzt, der eine unbefristete Übernahme durch den Betrieb garantiert? Besteht dann noch die Möglichkeit, dass der Lohn für die während des Vorstellungsgesprächs versäumte Zeit dennoch gezahlt wird?

Denn ich habe mal jemanden von der JAV in meinem Betrieb gefragt und diese Person meinte, weil ich laut Tarifvertrag unbefristet nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung übernommen werde, werde ich nicht gekündigt und dann gilt § 629 BGB nicht mehr. Das Problem ist, dass ich wahrscheinlich einer Abteilung zugewiesen werde, die nichts mit meinem Ausbildungsberuf zu tun hat, weil darin steht, dass man "nur" unbefristet übernommen wird. Dadurch werde ich meiner Meinung nach benachteiligt, was die Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen betrifft, weil man Benzinkosten für den Weg zahlt und die Stunden, die man auf der Arbeit fehlt, vom Lohn abgezogen werden, außer man nimmt Urlaub.

So wie ich es verstehe, steht der Tarifvertrag oder Teile davon über dem BGB, wenn dieser positiver für den Arbeitnehmer ausfällt. Dies ist in meinem Fall jedoch nicht gegeben, es sei denn, man betrachtet es oberflächlich mit der Einstellung 'Du wirst eine Arbeit haben, was willst du mehr?'

RE: Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Freistellung für Vorstellungsgespräche als Auszubildender

Hallo lieber Azubi,

schön, dass Du dich an Dr. Azubi wendest.

Normalerweise ist es so, dass wenn dein Ausbildungsbetrieb dich übernimmt Du trotzdem einen Antrag auf Übernahme stellen musst. Wenn Du aber in deinem Betrieb nicht bleiben willst, kannst Du natürlich diesen Antrag einfach nicht stellen. An sich ist die Übernahme etwas sehr gutes und wurde von Gewerkschaften oft hart erkämpft. Ich verstehe aber natürlich, dass es nicht unbedingt gut ist, dann in eine Abteilung zu kommen, dessen Arbeit einem keinen Spaß macht bzw. man die Arbeit nicht gelernt hat.

Wenn Du übernommen wirst und dann aber den Betrieb wechseln willst, kannst Du selbst kündigen. Zeit für Stellensuche oder Bewerbungen musst Du dir dann neben deiner Arbeit suchen oder Urlaub nehmen.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft. Als Gewerkschaftsjugend kämpfen wir Tag für Tag für gute Ausbildung, höhere Löhne, Umverteilung und Bildungsgerechtigkeit. Kurz: Für eine solidarische und antifaschistische Gesellschaft. Zusammen sind wir stärker – werde Mitglied!

Liebe Grüße

Dr. Azubi

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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