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Dr. Azubi

Ausbildungsbetrieb wechseln

Hallo, 

ich befinde mich jetzt im dritten Lehrjahr meiner Ausbildung und arbeite seit März diesen Jahres ohne einen Meister oder anderen Ausbilder(mit meinem Ausbildungsrahmenplan geht auch nicht weiter), da es mir reicht habe ich jetzt angefangen nach anderen Ausbildungsbetrieben zu suchen die mich übernehmen würden, dies hat in meinem Betrieb die Runde gemacht und ich musste zum Chef welcher mir u.a. angeboten hat die Filiale zu wechseln. Dies möchte ich jedoch ungern da es auch in anderen Fillialen nicht sonderlich Fachlich abläuft stelle ich mir die Frage wie es geht den Ausbildungsbetrieb zu wechseln ohne die Ausbildung abzubrechen, desweiteren weiß ich nicht ob die Kündigungsgründe noch eine Kündigung Offiziell begründen wenn ich schon den Standort gewechselt habe.

Meine Kündigungsgründe sind zum einen das arbeiten ohne Meister, da nichts von dem was ich erarbeite von einem Meister kontrolliert wird.

Zum anderen das nicht einhalten des Ausbilungsrahmenplans

ich bitte um eine baldige Rückmeldung 

Vielen Dank

RE: Ausbildungsbetrieb wechseln

Hallo lieber Azubi,

schön, dass Du dich an Dr. Azubi wendest.

Bei einem Ausbildungsplatzwechsel gehst du am besten folgendermaßen vor:

Bewirb dich ab sofort, denn solange du noch einen Ausbildungsplatz hast, sind deine Bewerbungschancen besser. Ausbildungsplätze, die sofort zu besetzen sind, findest du unter ww.arbeitsagentur.de oder www.meinestadt.de, oder www.ihk.de. Schau auch in den Stellenportalen im Internet nach sowie in der Zeitung und oder frag im Bekannt*innenkreis. Auch einen Versuch wert: Suche eines Ausbildungsplatzes über soziale Netzwerke wie XING oder LinkedIn.

Sobald du was Neues hast -und erst dann! - kannst du einen Aufhebungsvertrag machen, wenn dein Betrieb mit deinem Weggang einverstanden ist.

Falls der Betrieb nicht einverstanden ist, kannst du unter Umständen außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Fristlos bedeutet: Du kannst sofort gehen, nachdem du die Kündigung übergeben hast oder nachdem die Kündigung per Post im Betrieb angekommen ist. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • schwere und andauernde Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz
  • mangelhafte Ausbildung durch Verstöße gegen die Ausbildungspflicht und berufliche Mängel
  • eine andauernde Beschäftigung mit ausbildungsfremden Tätigkeiten
  • Sexuelle Belästigung oder Züchtigung (körperliche Gewalt)
  • mehrmalig ausbleibende Ausbildungsvergütung
  • wenn deinem Betrieb die Ausbilder*inneneignung entzogen wird oder er gar keine besitzt
  • angeordnete Überstunden, die auch nach Aufforderung nicht bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen wurden und durch die das Ausbildungsziel gefährdet ist
  • systematisch schlechte Behandlung (immer wieder Beschimpfungen, Beleidigungen, Benachteiligungen, Diskriminierung)

Du musst schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe (wer, was, wann, wo) kündigen. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Sie ist auch unwirksam, wenn dir der auslösende Kündigungsgrund bereits länger als zwei Wochen bekannt war. Wenn du aufgrund von Pflichtverletzungen kündigst, die der Betrieb langfristig nicht beheben kann (z. B.: Entziehen der Ausbilder*inneneignung) oder es dir absolut unzumutbar ist weiter in dem Betrieb deine Ausbildung fortzusetzen (z. B. bei sexueller Belästigung), dann kannst du sofort unter Angabe der Gründe fristlos kündigen. Wenn dein Betrieb aber die Möglichkeit hat sein Verhalten zu ändern (z. B. bei ausbildungsfremden Tätigkeiten) musst du den Betrieb zunächst auf die Pflichtverletzung in Form einer schriftlichen Abmahnung hinweisen und ihn dazu auffordern die Situation zu ändern. Es kann auch sinnvoll sein die zuständige Kammer mit einzubeziehen und die Schlichtung einzuberufen. Die Schlichtung ist eine Besonderheit in der Berufsausbildung, die zum Ziel hat Streitigkeiten zwischen Azubi und Ausbilder*in bereits vor einem Gerichtsprozess zu klären. Falls sich daraufhin nichts ändern sollte, dann hast du die Möglichkeit fristlos zu kündigen.

Eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, ist eine Wissenschaft für sich. Deshalb gibt es keine allgemeine Vorlage. Du musst in der fristlosen Kündigung schwere Vorwürfe gegen deinen Ausbildungsbetrieb erheben. Damit die Sache auch wasserdicht ist, solltest du dir unbedingt Hilfe bei deiner Gewerkschaft holen. Rückendeckung kannst du oft auch nach der Kündigung gebrauchen. Denn wenn der*die Azubi kündigt, ist der*die Ausbilder*in oftmals verärgert und gibt dir nicht immer freiwillig, was dir noch zusteht. Zum Beispiel Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen.

Hier ist ein Kontakt für dich:

IG Metall Hannover

Postkamp 1

30159 Hannover

Telefon:+49 511 12402 0

E-Mail:hannover@igmetall.de

Da kannst du einfach anrufen, nach einem*einer Jugendsekretär*in fragen und auch ruhig sagen, dass du von Dr. Azubi kommst...

  • Nachdem deine Kündigung oder der Aufhebungsvertrag durch sind, setzt du deine Ausbildung nahtlos im neuen Betrieb fort. Aber Vorsicht: Du hast wieder bis zu 4 Monate Probezeit.

Dies war ein Service deiner Gewerkschaft. Als Gewerkschaftsjugend kämpfen wir Tag für Tag für gute Ausbildung, höhere Löhne, Umverteilung und Bildungsgerechtigkeit. Kurz: Für eine solidarische und antifaschistische Gesellschaft. Zusammen sind wir stärker – werde Mitglied!

Viel Erfolg! Dies war ein Service deiner Gewerkschaft!

Liebe Grüße

Dr. Azubi

P. S. Bitte empfiehl unseren Service weiter!

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